Abstimmung über kommunales Ausländerwahlrecht

[30/11] Mehr Demokratie: Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger einführen

Am morgigen Donnerstag (23. Juni) wird das Berliner Abgeordnetenhaus über die Einführung eines Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger in den Berliner Bezirken abstimmen. Den Gesetzentwurf hatte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 17. Februar eingebracht. Die anderen Fraktionen signalisierten bereits ihre Ablehnung. Auch SPD und Linke, die grundsätzlich für ein kommunales Ausländerwahlrecht eintreten, wollen ablehnen. Grund dafür ist die Annahme, dass für eine Einführung des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger zuerst das Grundgesetz (Artikel 28) geändert werden müsste.

„Es entspricht der Mehrheitsmeinung unter Staatsrechtlern, dass eine Grundgesetzänderung zur Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts nötig ist. Auch die Grünen haben bereits versucht, eine solche Grundgesetzänderung durchzusetzen“, sagt Oliver Wiedmann vom Verein Mehr Demokratie. „Wir wünschen uns das kommunale Ausländerwahlrecht in Berlin. Mit dessen Einführung betritt man jedoch verfassungsrechtliches Neuland. Deshalb halten wir es für sinnvoll, die Diskussion über das „Wie“ auf einer interfraktionellen Basis in der kommenden Legislaturperiode fortzusetzen.“


Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom 31. Oktober 1990 die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts in Schleswig-Holstein untersagt. Mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger 1992 hat sich die Situation jedoch geändert. „Dies könnte bei einem neuerlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Neubewertung des Gegenstandes führen, muss es aber nicht“, so Wiedmann.

Bisher gibt es in keinem Bundesland Deutschlands das Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger. Berlin würde mit einem kommunalen Wahlrecht für Drittstaatler eine Vorreiterrolle einnehmen. Im Vergleich mit anderen EU-Ländern ist Deutschland jedoch eher Nachzügler. In 15 EU-Mitgliedstaaten gibt es das Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger bereits, teils auf der nationalen Ebene, mindestens aber in den Gemeinden.

Mehr Demokratie ist offizieller Unterstützung der Kampagne „Jede Stimme“. Im Rahmen der Kampagne wird eine symbolische Abgeordnetenhauswahl für Berlinerinnen und Berliner ohne Deutschen Pass ausgerichtet, die vom 29. August bis zum 4. September an verschiedenen Standorten stattfindet.

Kampagne „Jede Stimme“: www.jedestimme.eu

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