Anhörung zum Bezirksverwaltungsgesetz im Innenausschuss

[22/10] Mehr Demokratie: Bürgerentscheide müssen verbindlich sein

 

 

Am heutigen Montag (28. Juni) wird Dr. Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie, im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zur Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes angehört. „Um auf Bezirksebene eine wirkungsvolle Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, müsste der Gesetzentwurf der Regierungskoalition deutlich überarbeitet werden“, so Efler.

 

Besonders die in fast allen Fällen gegebene Unverbindlichkeit von Bürgerentscheiden sei ein zentrales Problem. „Es kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger in einer Abstimmung eine Entscheidung treffen, die dann ignoriert wird. Das Bürgervotum muss ernst genommen werden“, fordert Efler. Um die Rechtswirkung von Bürgerentscheiden zu erhöhen, müsste den Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) ein allgemeines Entscheidungsrecht zugebilligt werden. Denn die Rechtswirkung eines Bürgerentscheides entspricht der Rechtswirkung eines BVV-Beschlusses. Da die BVV lediglich über einen eingeschränkten Entscheidungskatalog verfügt, kommt auch Bürgerentscheiden in der Regel kein Entscheidungscharakter zu.

 

Als unzureichend beurteilt Mehr Demokratie die Pläne, das 15-prozentige Beteiligungsquorum bei Bürgerentscheiden durch ein zehnprozentiges Zustimmungsquorum zu ersetzen. „Das Beteiligungsquorum in ein Zustimmungsquorum umzumünzen wird die politische Mitbestimmung der Berlinerinnen und Berliner nicht wesentlich erleichtern. Zustimmungsquoren sind undemokratisch, da Enthaltungen faktisch als Nein-Stimmen gezählt werden“, erklärt Efler. Mehr Demokratie fordert deshalb eine Gleichbehandlung von Wahlen und Abstimmungen, indem das Quorum bei Bürgerentscheiden ganz abgeschafft wird. „Zumindest müsste das Zustimmungsquorum aber auf 7,5 Prozent halbiert werden“, meint Efler. Die geplante Senkung des Unterschriftenquorums beim Einwohnerantrag begrüßt Mehr Demokratie, fordert jedoch, die Grenze statt bei 1.000 bei 200 Unterschriften zu veranschlagen.

 

Der rot-rote Gesetzentwurf sieht zudem eine Streichung der Stichfrage und die Beschränkung auf eine einzige Ja-Stimme bei konkurrierenden Vorlagen vor. „Kein Bundesland beschränkt die Abstimmenden bei konkurrierenden Vorlagen auf nur eine Ja-Stimme. Denn durch die Abschaffung der doppelten Ja-Stimme ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass es beim Status quo bleibt und sich keiner der beiden Veränderungsvorschläge durchsetzt. Das käme einer per Abstimmungsverfahren verordneten Reformbremse gleich“, so Efler. Grund dafür sei die Zersplitterung der Stimmen. Würden im Bürgerentscheid die Abstimmenden beispielsweise jeweils zu 40 Prozent den Veränderungsvorschlägen zustimmen wären insgesamt 80 Prozent für eine Veränderung. Es bliebe aber dennoch beim Status quo, da keine der Vorlagen die nötige Mehrheit von 50 Prozent erlangt hätte. „Dieser absurde Zustand sollte dringend vermieden werden“, meint Efler.

 

Deshalb empfiehlt Mehr Demokratie, falls Rot-Rot an der Abschaffung der Stichfrage festhält, zumindest die Zustimmungswahl einzuführen, bei der die Bürgerinnen und Bürger beiden Vorlagen eine Ja- oder Nein-Stimme geben können. Wenn beide Vorlagen mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten ist jene angenommen, die den höheren Ja-Stimmenanteil hat.

 

Stellungnahme zum rot-roten Gesetzentwurf und Positionspapier zur Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes: bb.mehr-demokratie.de/positionspapier_bezirke.html

 

Kampagne für verbindlichere Bürgerentscheide: bb.mehr-demokratie.de/aufruf-berlin.html

Ansprechpartner

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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