Aufruf an alle Fraktionen: Bürgerentscheide verbindlich machen!

[24/10] Mehr Demokratie Berlin: Abgeordnete sollen Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes nutzen

 

 

Der Verein Mehr Demokratie wendet sich heute mit einem Schreiben an alle Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses. Gefordert wird, im Rahmen der geplanten Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes Bürgerentscheide zu Bezirksthemen in Berlin verbindlich zu machen. „Wenn Bürgerinnen und Bürger in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit Einsatz zeigen und ein Bürgerbegehren initiieren, ist es Gift für unsere politische Kultur und das demokratische Engagement der Menschen, wenn der im Bürgerentscheid geäußerte Wille der Bevölkerung von der Bezirksverwaltung einfach ignoriert werden kann. Die Berliner Abgeordneten sollten sich jetzt zu einer lebendigen Demokratie bekennen und Bürgerentscheide verbindlich machen“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher.

 

Seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Hauptstadt 1995 nutzten Berlinerinnen und Berliner das Instrument 30 Mal, um ihre Anliegen auf die politische Agenda zu setzen. In acht Fällen kam es zum Bürgerentscheid. Laut einer Analyse von Mehr Demokratie war nur ein einziger Bürgerentscheid komplett rechtsverbindlich.

 

Voraussetzung für die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden ist die faktische Gleichrangigkeit von parlamentarischen und direktdemokratischen Verfahren. Zwar garantiert die Berliner Landesverfassung in Artikel 3 und 72 die rechtliche Gleichrangigkeit von Bürgerentscheiden und Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung. „Durch eine komplizierte Regelung ergibt sich aber faktisch eine von der Verfassung so nicht vorgesehene Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Parlamenten“, so Efler. Wird ein unverbindliches Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung vom Bezirksamt nicht umgesetzt, so können die Bezirksverordneten in einem zweiten Schritt einen verbindlichen Beschluss fassen. Diese Möglichkeit haben die Bürgerinnen und Bürger in nur sehr eingeschränkter Weise, indem sie ein zweites Bürgerbegehren starten, welches in einen zweiten Bürgerentscheid mündet. „Diese Regelung ist nicht praktikabel und verhindert eine verbindliche direktdemokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den Berliner Bezirken“, so Efler.

 

Der Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung zur Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes wird am 1. September im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses behandelt und voraussichtlich am 9. September zur Abstimmung gestellt.

 

Mehr Informationen unter: bb.mehr-demokratie.de/aufruf-berlin.html

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