Berlin: Veröffentlichung der Wasserverträge bereits in Verhandlung

[33/10] Verträge werden frühestens im zweiten Quartal 2011 veröffentlicht

 

Bereits seit dem 9. August 2010 wird über die Veröffentlichung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe verhandelt. Dies teilte die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen dem Verein Mehr Demokratie kürzlich mit. Einigen sich die Vertragspartner innerhalb der sechsmonatigen Verhandlungsfrist nicht darauf, in welchem Umfang die Verträge offengelegt werden, wird die Senatsverwaltung darüber befinden, ob die Originalverträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dabei wägt sie zwischen schutzbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und dem öffentlichen Informationsinteresse ab. „Um bei den Verhandlungen ein Ergebnis im Sinne der Bürger zu erreichen, ist das Volksbegehren zur Offenlegung der Wasserverträge unverzichtbar. Es zeigt Senat und Wirtschaft, dass die Menschen ihr Recht auf Information einfordern und erhöht so den Druck für eine faire und gerechte Lösung. Denn ohne freien Zugang zu Informationen nimmt die Demokratie Schaden“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Wir rufen alle Berlinerinnen und Berliner dazu auf, das Wasser-Volksbegehren zu unterschreiben!“

 

Mehr Demokratie hatte Anfang Oktober einen Antrag auf Veröffentlichung aller Verträge zur Berliner Wasserwirtschaft und aller Verträge zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe an die Senatsverwaltung für Finanzen gestellt. Diese teilte mit, dass aufgrund der Nachverhandlungen der Vertragspartner nicht vor dem zweiten Quartal 2011 mit einer Offenlegung der Verträge zu rechnen sei. Nach Ablauf der sechsmonatigen Verhandlungsfrist nimmt zunächst die Senatsverwaltung für Finanzen eine Bewertung der Belange vor. Im Rahmen dessen wird dem Berliner Beauftragten für Datenschutz Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Erst dann trifft die Senatsverwaltung für Finanzen die Entscheidung darüber, ob die Verträge auch gegen den Willen der privaten Investoren veröffentlicht werden. Die Investoren hatten bereits mitgeteilt, dass sie bei einer Veröffentlichung der Verträge schutzwürdige Belange betroffen sähen.

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