Berliner Wassertisch plant das fünfte Volksbegehren in der Hauptstadt

[16/10] Bündnis fordert Offenlegung der Wasserverträge/ 170.000 Unterschriften in vier Monaten nötig

Die Initiative Berliner Wassertisch hat heute (19. Mai) den Start eines Volksbegehrens zur Offenlegung der Verträge zwischen dem Land Berlin und den Konzernen Veolia und RWE angekündigt. Zwischen Juli und Oktober sollen 170.000 Unterschriften gesammelt werden – einen konkreten Anfangstermin will die Initiative noch bekanntgeben. „Damit steht in Berlin die fünfte von insgesamt 18 Initiativen in den Startlöchern für die zweite Stufe des Volksbegehrens“, bilanziert Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

 

Der Antrag auf Volksbegehren war vom Senat 2008 zunächst für unzulässig erklärt worden, weil er gegen höherrangiges Recht wie private Geheimhaltungsinteressen verstoße. Die Initiative hatte gegen die Ablehnung geklagt und vom Berliner Verfassungsgericht Recht bekommen. Allerdings hat das Gericht Ende 2009 nur formal, nicht aber materiell, zur Frage der Zulässigkeit entschieden: Nach dem aktuellen Volksabstimmungsgesetz darf nach der ersten Stufe eines Volksbegehrens überhaupt keine Zulässigkeitsprüfung stattfinden. Erst nach einem erfolgreichen Volksentscheid kann ein entsprechendes Gesetz vom Verfassungsgericht überprüft werden. Der Wassertisch kann also vorerst weiter für seine Forderungen eintreten.

 

„Als Reaktion auf die erfolgreiche erste Stufe haben SPD, Linke und Grüne im Abgeordnetenhaus Gesetzentwürfe für ein neues Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt – immerhin ein erster Schritt“, meint Efler. „Eine vollständige Offenlegung der geheimen Versorgungsverträge wäre dadurch aber nicht gewährleistet. Insofern ist es konsequent, dass die Initiative trotzdem ins Volksbegehren gehen will.“ Anders als üblich unterstützt der Verein Mehr Demokratie das Volksbegehren in diesem Fall auch inhaltlich. „Dem Wassertisch geht es um Transparenz politischer Vorgänge und um Informationsfreiheit“, erläutert Michael Efler. „Demokratische und insbesondere direktdemokratische Entscheidungen sollten immer auf Grundlage ausgewogener Informationen getroffen werden.“

 

Deshalb sei auch die breite Diskussion über die in Geheimverträgen geregelte Teilprivatisierung öffentlicher Versorger, die mit dem Volksbegehren erneut angestoßen werde, zu begrüßen. „Beim Volksbegehren Pro Reli haben wir erlebt, wie eine relativ ausgewogene Berichterstattung dazu geführt hat, dass die Wertvermittlung in den Schulen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist“, erinnert Efler. „Wenn sich das beim Wasser-Volksbegehren wiederholen würde, wäre das – ganz unabhängig vom Ausgang – ein großer Erfolg.“

 

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