Brandenburg: Bürgerbegehren in Michendorf droht die Unzulässigkeit

[01/16] Mehr Demokratie: Wahlamt scheitert an Kostendeckungsvorschlag

Weil es die Kosten für den Kauf des Michendorfer Bahnhofs nicht präzise

genug aufgeschlüsselt hat, droht die Kommunalaufsicht dem

Bürgerbegehren, es für unzulässig zu erklären. Dabei hatte sich die

Initiative für den Kostendeckungsvorschlag, der in Brandenburg für

Bürgerbegehren vorgeschrieben ist, extra Hilfe vom Wahlamt der Gemeinde

geholt.

„Wir setzen uns schon lange dafür ein, dass der Kostendeckungsvorschlag

gestrichen wird. Er benachteiligt die Bürgerinnen und Bürger als

‚Politik-Laien‘ und verkennt zudem die Realität“, kommentiert dies

Oliver Wiedmann vom Verein Mehr Demokratie e.V.. „Wenn die Formulierung

eines zulässigen Kostendeckungsvorschlags selbst das Wahlamt

überfordert, wie sollen Bürgerinitiativen das schaffen?“

 

Ohne intime Einblicke in den Gemeindehaushalt und Fachwissen über

kommunalpolitische Haushaltsmethoden sei ein durchführbarer

Kostendeckungsvorschlag, wie ihn die Kommunalverfassung vorschreibt,

kaum zu erstellen, führt Wiedmann aus. Das überfordere viele. Zwar sei

die Idee, dass ein Bürgerbegehren seine finanziellen Folgen mitbedenkt,

theoretisch nachvollziehbar, doch die Vorschrift in der Praxis

überflüssig. Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen: Auch ohne

Kostendeckungsvorschlag werden die möglichen Kosten vor jedem

Bürgerentscheid intensiv diskutiert. „Zu diesem Aspekt müssen sich alle

Beteiligten äußern, um die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger zu

überzeugen“, erklärt Wiedmann. Außerdem ist die Gemeindevertretung

ohnehin nicht an den Vorschlag zur Kostendeckung gebunden, wenn der

Bürgerentscheid erfolgreich ist.

 

Mehr Demokratie schlägt vor, den Kostendeckungsvorschlag durch eine

Kostenschätzung zu ersetzen, wie sie in Berlin und Nordrhein-Westfalen

vorgeschrieben ist. Hier ermittelt die Kommunalverwaltung die Kosten der

begehrten Maßnahme und diese müssen dann auf der Unterschriftenliste

dargestellt werden. Zusätzlich sollten auch die Initiatoren des

Bürgerbegehrens eine eigene Schätzung anfertigen dürfen. „Es läge dann

in der Hand der Abstimmungsberechtigten, welcher Seite sie mehr

Vertrauen schenken“, sagt Wiedmann.

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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