Brandenburg: FDP-Antrag für Wahlalter 16

[26/10] Mehr Demokratie begrüßt Vorstoß der Liberalen

 

Im Brandenburger Landtag wird am morgigen Mittwoch (8. September) ein Antrag für eine Senkung des aktiven Wahlrechts für die kommunale Ebene auf 16 Jahre eingebracht. Die FDP-Fraktion hatte zwei Gesetzentwürfe dazu vorgelegt, um Landesverfassung und Kommunalwahlrecht zu ändern. „Wir freuen uns über den Vorstoß der FDP. Viele junge Menschen interessieren sich für Politik und werden damit in der Schule konfrontiert. Doch die erste Wahl ist dann noch mehrere Jahre weit weg“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Allerdings gehen wir einen Schritt weiter als die FDP und fordern auch für die Landesebene das aktive Wahlrecht ab 16. Damit könnten sich Jugendliche nicht an Landtagswahlen, sondern auch an Volksinitiativen und Volksbegehren beteiligen, was ihre demokratischen Beteiligungsrechte entscheidend stärken würde.“

 

Die anderen Fraktionen des Brandenburger Landtages haben bereits ihre Zustimmung zu den FDP-Gesetzentwürfen signalisiert und gehen in ihren Forderungen teilweise über diese hinaus. Das aktive Wahlrecht ab 16 wurde zuerst in Niedersachsen 1996 für die kommunale Ebene eingeführt. Später folgten Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin. Brandenburg wäre demnach das sechste Bundesland, das Jugendlichen ab 16 Jahren die Teilnahme an Kommunalwahlen erlaubt. Von diesem Recht könnten in Brandenburg bei der nächsten Wahl 2014 rund 39.000 Jugendliche Gebrauch machen. In Berlin gibt es derzeit eine Debatte über die Einführung des Wahlalters 16 zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus.

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