Brandenburg reformiert Wahlrecht und Volksgesetzgebung

[01/12] Einzelne Gemeinden kündigen Erleichterungen an / Hindernis Amtseintragung bleibt

Der Hauptausschuss des Brandenburger Landtags wird heute (24. Januar) Gesetzesänderungen zur Einführung des Wahlalters 16 auf Kommunal- und Landesebene sowie zur Erleichterung von Volksbegehren auf den Weg bringen. Der Verein Mehr Demokratie begrüßt die meisten geplanten Änderungen, hätte sich aber mutigere Reformen gewünscht. „Die Wahlaltersenkung macht Brandenburg neben Bremen deutschlandweit zum Vorreiter in Sachen Jugend-Beteiligung“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Die Volksgesetzgebung dagegen wird den Bürgern weiterhin schwer gemacht – leider konnte sich die SPD nicht dazu durchringen, die freie Unterschriftensammlung einzuführen.“

Bei Volksbegehren soll neben der Verlängerung des Sammelzeitraums von vier auf sechs Monaten die Briefeintragung zugelassen und der Zwang zur Amtseintragung etwas gelockert werden. Einige Gemeinden haben bereits angekündigt, im Zuge des Volksbegehrens gegen Nachtflüge erleichterte Eintragungsbedingungen zu schaffen. „Das ist einerseits erfreulich, zeigt aber auch, dass die neue Regelung nicht einheitlich ausgelegt wird und dass Bürgerinnen und Bürger nicht überall gleichermaßen davon profitieren werden“, erklärt Efler. „Wirklich konsequent wäre es gewesen, generell die freie Unterschriftensammlung zuzulassen, die in acht anderen Bundesländern bereits möglich ist.“ Bisher hatte es in Brandenburg keines der acht Volksbegehren geschafft, innerhalb von vier Monaten rund 80.000 Unterschriften auf den Ämtern zusammenzubekommen.

Besonders die Briefeintragung sieht Mehr Demokratie als Chance für Initiativen: Die Briefabstimmungsunterlagen können künftig persönlich oder schriftlich, auch per E-Mail oder Fax beantragt werden. Nach heftigen Debatten haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, dass zusätzlich zur Briefeintragung auch das Unterschreiben in offiziell genehmigten Räumlichkeiten – etwa in Sparkassen oder beim Notar – außerhalb der Ämter ermöglicht werden soll. Allerdings müssen diese Eintragungsstellen das Recht haben, amtliche Beglaubigungen auszustellen und von sich aus aktiv werden. Zusätzlich soll die Abstimmungsbehörde Eintragungsräume in Schulen, Bibliotheken und anderen öffentlichen Orten einrichten können. „Insgesamt sind die neuen Regelungen recht umständlich – wie praxistauglich sie sind, wir das Nachtflug-Volksbegehren zeigen“, fasst Efler zusammen. „Wir hätten uns gewünscht, dass sich Rot-Rot bei der Reform der Volksgesetzgebung stärker am Gesetzentwurf der Grünen orientiert hätte.“ Dieser hatte neben der freien Sammlung und der Erleichterung haushaltswirksamer Volksbegehren auch die Abschaffung des Volksentscheids-Quorums vorgesehen.

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