Brandenburg: Regeln für Volksbegehren verbessern

[06/14] Volksbegehren zum Nachtflugverbot inhaltlich gescheitert  

Das erste formal erfolgreiche Volksbegehren in Brandenburg zum Nachtflugverbot ist gescheitert. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke konnte sich mit einem Kompromissvorschlag zur Nachtruhe nicht gegen das Land Berlin und den Bund als Mitgesellschafter am Flughafen durchsetzen.

In Brandenburg ist es nicht das erste Mal, dass eine Initiative formal erfolgreich ist, inhaltlich jedoch scheitert oder nur in Teilen umgesetzt wird. Von insgesamt 38 abgeschlossenen Volksinitiativen und Volksbegehren wurden zwölf Verfahren formal übernommen – fast ein Drittel. Von diesen wurden jedoch nur sechs auch inhaltlich vollständig übernommen. Die andere Hälfte wurde in Teilen beziehungsweise nur formal übernommen.

Gar nicht umgesetzt wurden die Volksinitiative zur Einführung der Vergleichsmiete (1995), die Volksinitiative zur Neuorientierung der Wasser- und Abwasserpolitik (1996), die Volksinitiative zur Polizeireform (2010) und nun voraussichtlich auch das Volksbegehren für die Ausweitung des Nachtflugverbots – wobei Brandenburg in zwei Fällen (Vergleichsmiete, Nachtflugverbot) nicht die alleinige Entscheidungskompetenz hatte beziehungsweise hat. Im Fall der Volksinitiative zur Polizeireform hatte sich besonders die Vorschrift, dass sich Volksinitiativen nicht substantiell auf den Landeshaushalt auswirken dürfen, negativ ausgewirkt. Die Initiatoren mussten eine Formulierung wählen, die es dem Landtag sehr leicht machte, die Vorlage zu übernehmen. Er wurde damit lediglich aufgefordert, sich nochmals mit der Polizeireform zu befassen – was er zwar tat, aber ihn nicht dazu bewegte, seine Haltung zu ändern.

Lediglich in Teilen übernommen wurden zwei Verfahren zur besseren Ausstattung der Kunst- und Musikschulen. „Die hohen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide können dazu führen, sich nach dem Motto ‚besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach‘ mit Kompromissen zufrieden zu geben“, so Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Landesverbands Mehr Demokratie e.V. Berlin-Brandenburg. „Das Verbot der Sammlung der Unterschriften im öffentlichen Raum und das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid machen einen Erfolg im Volksentscheid sehr unwahrscheinlich. Die Regelungen der direkten Demokratie müssen dringend verbessert werden“, fordert Wiedmann.

Mehr Demokratie fordert für die Ausgestaltung der direkten Demokratie in Brandenburg seit langem, die freie Unterschriftensammlung und die Haushaltswirksamkeit bei Volksinitiativen und Volksbegehren zuzulassen sowie das Zustimmungsquorum bei Volksentscheiden abzuschaffen, so dass tatsächlich die Mehrheit der Abstimmenden entscheiden kann. Die Parteien sollten die anstehende Landtagswahl zum Anlass nehmen, um die Verfahrensregelungen zu korrigieren.  

Sollte die angekündigte Volksinitiative gegen eine dritte Rollbahn am BER tatsächlich starten, so wäre bereits dies das fünfte Verfahren, das sich in Berlin und Brandenburg mit dem Thema Flughafen Berlin-Brandenburg befasst.

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