Brandenburg: Zaghafte Reform bei Volksbegehren / SPD verhindert freie Sammlung

[50/11] Innenausschuss debattiert über Wahlrecht und Volksgesetzgebung

Der Innenausschuss des Brandenburger Landtags diskutiert heute (20. Oktober) die geplanten Verfassungs- und Gesetzesänderungen zur Einführung des Wahlalters 16 auf Kommunal- und Landesebene sowie zur Erleichterung von Volksbegehren. Der Verein Mehr Demokratie begrüßt die meisten geplanten Änderungen, hätte sich aber mutigere Reformen gewünscht. „Nachdem die FDP- und die Grünen-Fraktion im letzten Jahr ihre Vorschläge eingebracht hatten, hat sich nun endlich die rot-rote Koalition positioniert“, sagt Mehr Demokratie-Vorstandssprecher Michael Efler. „Die sehr zaghaften Reformen erwecken allerdings den Eindruck, dass die SPD die direkte Demokratie in Brandenburg nicht ernsthaft voranbringen will.“. Solange das Quorum beim Volksentscheid, die Amtseintragung und die Themenausschlüsse beim Volksbegehren erhalten blieben, könne von einem großen Wurf jedenfalls nicht die Rede sein.

Neben der Verlängerung des Sammelzeitraums bei Volksbegehren von vier auf sechs Monate soll die Briefeintragung zugelassen und der Zwang zur Amtseintragung etwas gelockert werden. „Immerhin einige Schrittchen in die richtige Richtung“, sagt Efler. „Wirklich konsequent wäre es, die freie Unterschriftensammlung zuzulassen, die in acht anderen Bundesländern bereits möglich ist. Dieses Vorhaben ist am Widerstand der SPD gescheitert, die Linke konnte sich nicht durchsetzen.“ Dennoch biete besonders die Briefeintragung neue Chancen für Initiativen: Die Briefabstimmungsunterlagen können künftig persönlich oder schriftlich, auch per E-Mail oder Fax beantragt werden. Bisher hatte es in Brandenburg keines der acht Volksbegehren geschafft, innerhalb von vier Monaten rund 80.000 Unterschriften auf den Ämtern zusammenzubekommen.

Nach heftigen Debatten haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, dass zusätzlich zur Briefeintragung auch das Unterschreiben in offiziell genehmigten Räumlichkeiten – etwa in Sparkassen oder beim Notar – außerhalb der Ämter ermöglicht werden soll. Allerdings müssen diese Eintragungsstellen das Recht haben, amtliche Beglaubigungen auszustellen und von sich aus aktiv werden. Zusätzlich soll die Abstimmungsbehörde Eintragungsräume in Schulen, Bibliotheken und anderen öffentlichen Orten einrichten können. „Alles in allem ist das eine sehr umständliche Regelung, die keine große Erleichterung für Volksbegehren bringen wird“, vermutet Efler. „Es ist bedauerlich, dass sich Rot-Rot bei der Reform der Volksgesetzgebung nicht stärker am Gesetzentwurf der Grünen orientiert hat.“ Dieser hatte neben der freien Sammlung und der Erleichterung haushaltswirksamer Volksbegehren auch die Abschaffung des Volksentscheids-Quorums vorgesehen.

Mehr Demokratie fordert, dass die Reformen – anders als bisher vorgesehen – sofort in Kraft treten. Nach dem rot-roten Vorschlag sollen die neuen Regeln erst für Verfahren wirksam werden, die ab Anfang 2012 starten. „Dass die Verbesserungen für das bereits absehbare Volksbegehren zum Nachtflugverbot und ein mögliches Volksbegehren zu den freien Schulen noch nicht gelten sollen, ist eine willkürliche Regelung“, sagt Efler. Das lege den Verdacht nahe, dass die rot-rote Koalition aus Angst vor erfolgreichen Volksbegehren eine unnötige Übergangsregelung schaffen wolle.

Die geplanten Änderungen beim Wahlalter werden von Mehr Demokratie unterstützt: Die FDP hatte vorgeschlagen, bei Kommunalwahlen schon 16jährigen das Wahlrecht zu gewähren. Zusätzlich will die rot-rote Koalition das Wahlalter 16 auch auf Landesebene einführen. „Brandenburg wäre damit neben Bremen das zweite Land, wo Jugendliche sich an den Landtagswahlen beteiligen dürfen“, sagt Efler. „Daran sollte sich auch das Nachbarland Berlin, wo gerade über ein Wahlalter 16 verhandelt wird, ein Beispiel nehmen.“

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
Tel:    (030) 420 823 70
Mobil: 0176 473 68 890
pressekein spam@mehr-demokratie.de