Bürgerbegehren Uckermark: Demokratie-Verein fordert verbindliche Prüfung vor Beginn eines Bürgerbegehrens

Anlässlich der Entscheidung des Kreistages Uckermark, der das Bürgerbegehren gegen die geplante Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete für unzulässig erklärt, fordert der Fachverband Mehr Demokratie, die Zulässigkeit von Bürgerbegehren bereits vor der Unterschriftensammlung verbindlich zu prüfen.


„Mit der Prüfung von Bürgerbegehren am Anfang des Verfahrens kann viel Frustration und ein weiterer Vertrauensverlust in die demokratischen Institutionen vermieden werden”, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. Der Verein schlägt vor, erst nachdem Begehren zugelassen sind, mit der Unterschriftensammlung zu starten.

Der Verein kritisiert zudem die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Aus dem Beschluss des Kreistages geht hervor, dass ihnen die drohende Unzulässigkeit von der Kreiswahlleitung bereits im Vorfeld mitgeteilt wurde. „Die Entscheidung, ob Unterschriften für ein voraussichtlich unzulässiges Bürgerbegehren gesammelt werden, gehört nicht in die Hände der Initiative,“ sagt Wiedmann weiter. Den Bürgerinnen und Bürgern werde hier politische Mitbestimmung vorgetäuscht, was der Demokratie insgesamt schade.

Hintergrund: Die Koalition hatte im Jahr 2021 die Kommunalverfassung dahin gehend geändert, dass Bürgerbegehren während der laufenden Unterschriftensammlung geprüft werden können. Jedoch gilt dies nicht für Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretung richten und daher nicht für das aktuelle Bürgerbegehren in der Uckermark. Zurzeit berät die Koalition über eine Änderung der Kommunalverfassung, zu der am Mittwoch kommender Woche (4.10.) eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Kommunales stattfindet.

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07
 
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