Das Bezirksamt hat jetzt einen Monat Zeit, um die Unterschriften zu prüfen. Die Hürde von 5.964 gültigen Eintragungen, was drei Prozent der Wahlberechtigten entspricht, hat das Begehren fast sicher genommen. Hat das Bezirksamt den Erfolg festgestellt, muss sich die BVV mit dem Bürgerbegehren befassen. Lehnt sie die Forderungen der Initiative ab, findet ein Bürgerentscheid statt, bei dem das Bezirksparlament einen eigenen Vorschlag mit zur Abstimmung stellen kann. Dann entscheiden die Lichtenberger selbst, was mit der Coppi-Schule geschehen soll. Die Abstimmung ist allerdings nur gültig, wenn mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten daran teilgenommen haben. Vom Zustandekommen des Bürgerbegehrens an gilt eine Schutzwirkung: Der Bezirk darf in dieser Zeit keine Maßnahmen ergreifen, die dem Begehren widersprechen.
"Wir betreten demokratisches Neuland", freut sich Michael Efler von der Initiative Mehr Demokratie, die alle laufenden Bürgerbegehren dokumentiert. "Jetzt zeigt sich in der Praxis, wie bürgerfreundlich das Verfahren wirklich ist." Efler vermutet, dass es im Fall der Coppi-Schule auch zum ersten Bürgerentscheid in Berlin kommt. "Der Bezirk hat offenbar nicht die Absicht, klein bei zu geben. Also wird der Souverän entscheiden, voraussichtlich am 17. September." Die BVV hatte sich am 15. März zuletzt mit der Frage befasst und an der Fusion von Coppi- und Kant-Gymnasium festgehalten.