Direkte Demokratie im Koalitionsvertrag: Guten Absichten auch Taten folgen lassen

Fachverband für direkte Demokratie fordert obligatorische Kopplung von Wahlen und Abstimmungen

Der Verein Mehr Demokratie begrüßt die Zusammenlegung des Volksentscheids über den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel mit der Wahl zum Bundestag am 24.09.2017. Gleichzeitig fordert der Fachverband eine grundsätzliche Synchronisierung von Abstimmungs- und Wahlterminen.

„Der Senat als natürlicher Gegenspieler eines Volksbegehrens sollte nicht über die zeitlichen Rahmenbedingungen eines Volksentscheids entscheiden können. Die Zusammenlegung mit einer Wahl kann entscheidend für den Erfolg eines Volksentscheids sein, da so das Quorum deutlich leichter zu erreichen ist. Es sollten die gleichen Bedingungen für alle Volksbegehren gelten. Rot-Rot-Grün hat sich im Koalitionsvertrag zu einer Stärkung der direkten Demokratie im Koalitionsvertrag verpflichtet. Abstimmungen müssen zwingend mit Wahlterminen zusammengelegt werden“, so der LandesvorstandssprecherOliver Wiedmann. „Es wird Zeit, den guten Absichtserklärungen von Rot- Rot- Grün nun Taten folgen zu lassen. Die Berliner erwarten, dass der Koalitionsvertrag schnell umgesetzt wird“, so Wiedmann weiter.

 +++Hintergrund+++

Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün haben sich die Regierungspartner darauf geeinigt, die „Möglichkeit der direkten Demokratie“ zu stärken. Es wurde festgelegt, den Ablauf von Volksbegehren im Abstimmungsgesetz präziser zu fassen: Für die Kostenschätzung durch die Verwaltung und für die formale und inhaltliche Prüfung sollen klare Fristen eingeführt werden. Zudem soll die Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlterminen erleichtert werden. Zusätzlich sollen die Initiatoren eines Volksbegehrens ein Anhörungsrecht im zuständigen Ausschuss nach der ersten Stufe sowie die Gelegenheit bekommen, ihren Gesetzentwurf anzupassen. Ein wichtiger Schritt für die direkte Demokratie ist, aus Sicht des Fachverbandes, auch die geplante Einführung eines Privatisierungsreferendums. Ebenfalls positiv bewertet der Verein die geplante Einschränkung von Eingriffsmöglichkeiten des Senats in bezirkliche Entscheidungen. Während laufender Bürgerbegehren soll der Senat nicht länger Entscheidungen über Bebauungspläne an sich ziehen können.

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07.

 

 

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