Expertenanhörung zur Brandenburgischen Kommunalverfassung

[19/07] "Mehr politische Einflussmöglichkeiten für die Bürger"

Die Brandenburgische Kommunalverfassung steht morgen im Mittelpunkt einer Expertenanhörung im Innenausschuss des Brandenburger Landtages. Auch Michael Efler, Mitglied des Landesvorstands von Mehr Demokratie, ist als Experte geladen. "Es gibt in Brandenburg großen Reformbedarf bei der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene", erklärt Efler. "Mit der Änderung der Kommunalverfassung wollen wir es Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, sich einzumischen und an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Wir wollen mehr politische Einflussmöglichkeiten für die Bürger schaffen."

Dazu sollen unnötige Erschwernisse und Hürden zum Beispiel bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden abgebaut werden. Denn ein Vergleich mit Kommunen in anderen Bundesländern zeigt, dass die Hürden für Bürgerbegehren in Brandenburg mit zehn Prozent sehr hoch sind. In Berlin etwa liegt diese Hürde beim Unterschriftenquorum bei drei Prozent. "Wir empfehlen Brandenburg ein gestaffeltes Quorum einzuführen", sagt Efler. "Denn in kleineren Gemeinden fällt es wegen der engeren Sozialkontakte leichter, Unterschriften zu sammeln." In kleineren Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern soll das Unterschriftenquorum daher bei 10 Prozent liegen, in Gemeinden die mehr als 100.000 Einwohner haben, soll das Quorum nur noch bei fünf Prozent liegen.

Damit in Brandenburg ein Bürgerentscheid erfolgreich ist, muss sich die Mehrheit dafür aussprechen und gleichzeitig müssen mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten mit Ja stimmen. "Bei einer - bei Sachfragen durchaus normalen - Wahlbeteiligung von 40 Prozent", so Efler, "ist also eine 62,5-prozentige Mehrheit erforderlich. An dieser enorm hohen Hürde scheitern viele Bürgerbegehren." Daher plädiert Mehr Demokratie dafür, dass, wie bei den Kommunalwahlen, die Mehrheit entscheidet - ohne zusätzliche Klauseln.

Und auch beim Themenkatalog will Mehr Demokratie mehr Abstimmungsmöglichkeiten schaffen. Bisher sind etwa Bauleitpläne oder Planfeststellungsverfahren von Bürgerbegehren ausgenommen. Auch andere Finanzeinschränkungen gelten derzeit. "Künftig", so Efler, " sollen Bürgerbegehren zu allen Themen möglich sein. Ausgenommen werden nur gesetzeswidrige Angelegenheiten, Personalangelegenheiten und solche, für die Gemeinden nicht zuständig sind."

 

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