Hornow-Wadelsdorf: Mehr Demokratie kritisiert Zulässigkeitsentscheidung

[07/14] Direkte Demokratie in Brandenburg muss reformiert werden

Mehr Demokratie kritisiert die Entscheidung des Gemeinderats Hornow-Wadelsdorf, das Bürgerbegehren zur Eigenständigkeit der Gemeinde für unzulässig zu erklären. Als Grund für die Ablehnung wurde die Fragestellung angeführt, die lautete: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Hornow-Wadelsdorf eine eigenständige Gemeinde bleibt?". Die Gemeindevertretung ist der Auffassung, dass die Gemeinde bereits jetzt nicht mehr eigenständig sei, die Fragestellung also formal nicht korrekt.

„Es ist offensichtlich, dass hier weniger formale als politische Gründe die Entscheidung beeinflusst haben, vor Gericht würde diese Entscheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Bestand haben“, so Oliver Wiedmann, Sprecher des Landesvorstands Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. Hornow-Wadelsdorf habe nach wie vor Gemeindestatus, eine eigene Vertretung und auch eigene Entscheidungskompetenzen. „Scheinbar ist man sich der Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zur Eingemeindung nach Spremberg nun doch nicht mehr so sicher und versuche Initiativen zu verhindern, die die Eingemeindung gefährden könnten“, so Wiedmann weiter.

Aus Sicht von Mehr Demokratie offenbart dieser Fall erneut die Schwachstellen in der brandenburgischen Ausgestaltung der direkten Demokratie. Die Frage der Zulässigkeit sollte nicht nach, sondern vor der Unterschriftensammlung geklärt werden. So wissen die Initiatoren rechtzeitig, ob die Durchführung eines Bürgerbegehrens sinnvoll ist oder ob die Fragestellung angepasst werden muss. Besonders problematisch ist aus Sicht des Fachverbands, wenn der politische Gegner eines Bürgerbegehrens auch über die rechtliche Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet. „Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Bürgerbegehren sich gegen die Mehrheit im Gemeinderat richtet, ansonsten hätte die Kommunalvertretung ja das Anliegen selbst beschließen können. Mehr Demokratie schlägt vor, die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Kommunalaufsicht zu übertragen. Somit sind Interessenkonflikte weitgehend ausgeschlossen“, erläutert Wiedmann.

Zur Kommunalwahl hat Mehr Demokratie einen Aufruf gestartet und fordert einen besseren Umgang mit Bürgerbegehren sowie mehr Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in Kommunen.

Im Fall Hornow-Wadelsdorf haben die Initiatoren die Möglichkeit, die Entscheidung des Gemeinderats gerichtlich überprüfen zu lassen.

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