Justizministerkonferenz: Berlin verhindert Beschluss für bundesweite Volksentscheide

[52/11] Patt bei Abstimmung über direkte Demokratie: Acht dafür, acht dagegen

Der Vorstoß Bremens, über die Justizministerkonferenz die Bundesregierung zur Einführung bundesweiter Volksentscheide aufzufordern, ist gescheitert. Der Vorschlag von Bremens Justizsenator Martin Günthner (SPD) wurde mit einem Patt von acht zu acht abgelehnt.

Ausschlaggebend für den negativen Beschluss war das Votum der Berliner Justizministerin Gisela von der Aue (SPD), die sich als einzige der SPD zugehörige Ministerin gegen den Aufruf aussprach. Der Verein Mehr Demokratie zeigt sich verwundert über diese Entscheidung. „Frau von der Aue handelt damit nicht nur entgegen der Linie der Partei auf Bundesebene, sondern auch entgegen der Position des SPD-Landesverbandes.“ urteilt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Auf Bundesebene setzt sich die SPD seit Jahren für die Einführung bundesweiter Volksentscheide ein und hat diese Position auch in ihrem Parteiprogramm verankert. Auf Landesebene hatte sich Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sogar für eine Bundesratsinitiative des Landes zur Einführung bundesweiter Volksentscheide ausgesprochen. Über sogenannte Bundesratsinitiativen kann eine Mehrheit der Länder im Bundesrat ein Gesetzgebungsverfahren anstoßen, um direktdemokratische Verfahren auf Bundesebene einzuführen. Auch im „Kandidatencheck“, einer Befragung, die der Verein Mehr Demokratie im Vorfeld der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus durchgeführt hatte, sprach sich ein Großteil der SPD, darunter der Spitzenkandidat Klaus Wowereit, für die Einführung bundesweiter Volksentscheide aus.

„Sicherlich hätte eine positive Entscheidung der Justizministerkonferenz keine bindende Wirkung gehabt.“ sagt Efler. „Doch dass ausgerechnet ein von der SPD besetztes Ministerium diesen symbolischen Beschluss verhindert, ist sehr enttäuschend.“ Ziel der Initiative von Martin Günther war es, mit einer Aufforderung aus der Justizministerkonferenz ein Signal für den Ausbau der direkten Demokratie zu setzen. Landesweite Volksbegehren und Volksentscheide gibt es in allen 16 Bundesländern. Um bundesweite Volksabstimmungen einzuführen, ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat nötig, die seit Jahren von der Union verhindert wird.

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