Landratswahlen: Mehr Demokratie kritisiert verstaubtes Wahlrecht

[02/10] Brandenburg: Direktwahl der Landräte scheitert erneut am Quorum

 

Der Verein Mehr Demokratie fordert nach dem erneuten Scheitern der Landratswahlen in vier von fünf Brandenburger Landkreisen eine Wahlrechtsreform. „Auch bei den Stichwahlen ist die Zustimmungshürde den Kandidaten zum Verhängnis geworden“, kritisiert Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Nur in einem einzigen Landkreis gelang es einem der Kandidaten, neben der Mehrheit der Wähler die Stimmen von 15 Prozent der Wahlberechtigten zu erringen. „Wenn man bedenkt, dass zu den Stichwahlen nicht einmal mehr Wahlbenachrichtigungen verschickt wurden und die Wahlbeteiligung bereits im ersten Durchgang mäßig war, ist der Wahlflop nicht verwunderlich“, meint Efler.

 

Mehr Demokratie plädiert bei Wahlen ebenso wie bei Volksentscheiden für eine Abschaffung des Zustimmungsquorums. „Durch die Zustimmungshürde entscheiden auch diejenigen mit, die gar nicht an der Wahl teilnehmen“, erläutert Efler. „Stattdessen sollte das Engagement derer, die wählen, belohnt werden, indem man ihre Entscheidung ernst nimmt.“ Nach dem Scheitern der Direktwahl liegt die Wahl der Landräte in den fünf Brandenburger Kommunen nun wieder bei den jeweiligen Landtagen.

 

Mehr Demokratie diskutiert derzeit noch, ob die Direktwahl der Landräte generell befürwortet wird oder nicht. Es sei jedenfalls keine Lösung, die Stichwahlen abzuschaffen und einfach den Kandidaten mit den meisten Stimmen bei der ersten Wahl als gewählt anzusehen.„Falls an der Direktwahl festgehalten wird, sollte das verstaubte Kommunalwahlrecht reformiert werden“, fordert Efler. „Viel besser als das Stichwahl-System wäre es, wenn die Wähler die Möglichkeit hätten, beliebig viele Kandidaten gleich im ersten Wahlgang in eine Rangfolge zu bringen.“

 

Mit der sogenannten Rangfolgewahl (engl. Instant-Runoff-Voting) nummerieren die Wähler die Kandidaten-Namen auf dem Wahlzettel entsprechend der eigenen Präferenz durch. Es gewinnt der Kandidat, den die Mehrheit der Wähler am liebsten im Amt sehen möchte. „Taktisches Wählen ist damit ebenso ausgeschlossen wie der Fall, dass Landräte mit nur noch 20 oder 30 Prozent der Wählerstimmen an die Macht kommen.“

 

Darüber hinaus müsse diskutiert werden, die achtjährige Amtszeit auf fünf Jahre zu verkürzen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein direkt gewählter Landrat für längere Zeit legitimiert sein sollte als ein direkt gewählter Kreistag.

 

 

Erklärung der Rangfolgewahl auf wahlrecht.de: www.wahlrecht.de/lexikon/irv.html

 

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