Mehr Demokratie: Amtseintragung in Brandenburg bremst Volksbegehren aus

[04/10] Musikschul-Volksinitiative will sich auf einen Kompromiss einlassen

 

Die Brandenburger Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ will sich auf einen Kompromiss mit der Landesregierung einlassen und auf ein Volksbegehren verzichten. Die Landesförderung für Musikschulen soll nach Absichtserklärungen aus allen Fraktionen um 1,3 Millionen Euro erhöht werden. Für die Initiative, die mit einer jährlichen Erhöhung um 2,6 Millionen bessere Lern- und Arbeitsbedingungen an den Musikschulen erreichen will, wäre ein entsprechender Landtagsbeschluss immerhin ein Teilerfolg.

 

„Einerseits ist es erfreulich, dass nach den Bündnissen zur Schülerbeförderung und zum Sozialticket nun schon die dritte Volksinitiative in Brandenburg bereits in der ersten Stufe einen Kompromiss erzielt“, bilanziert Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Andererseits muss man auch sehen, dass die Verhandlungsposition von Volksinitiativen in Brandenburg durch die hohen Hürden beim Volksbegehren extrem schwach ist.“ Bisher nämlich sind in Brandenburg alle acht Volksbegehren in der zweiten Stufe gescheitert.

 

Mehr Demokratie macht für die schlechten Chancen auf ein erfolgreiches Volksbegehren vor allem den Zwang zur Amtseintragung verantwortlich. Wie eine Studie des Vereins von 2008 ergab, kommen in Ländern mit freier Sammlung 54,5 Prozent aller Volksbegehren zustande, während in Ländern mit Amtseintragung nur 36,1 Prozent erfolgreich sind. „Solange der Volksbegehrenskiller Amtseintragung in Brandenburg als einzige Möglichkeit der Stimmabgabe bestehen bleibt, werden Initiativen immer wieder Kompromisse eingehen müssen, auch wenn ihre Forderungen nur unzureichend erfüllt sind.“

 

Die Musikschul-Initiative erwägt nach Angaben ihres Sprechers Thomas Falk, auch weiterhin auf dem Wege der Direkten Demokratie für ihre Anliegen einzutreten. Dass die Eintragungsbedingungen für Volksbegehren dabei die entscheidende Hürde sind, ist den Initiatoren durchaus bewusst. „Damit die Bürger in Brandenburg künftig nicht mehr als Bittsteller, sondern als Souverän auftreten können, ist die Ergänzung der Amtseintragung um die Möglichkeit der freien Unterschriftensammlung unumgänglich“, fasst Michael Efler zusammen.

 

Homepage der Initiative: www.lvdm.de

Studie zu Eintragungsbedingungen in Brandenburg:

bb.mehr-demokratie.de/wissen-brandenburg.html

 

Ansprechpartner

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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