Mehr Demokratie: Berliner S-Bahn-Tisch wurde offenbar schlecht beraten

[03/12] Senat erklärt Antrag auf S-Bahn-Volksbegehren für unzulässig

Der Senat hat heute (7. Februar) den Antrag auf Volksbegehren des Berliner S-Bahn-Tisches, der gegen die Gewinnorientierung und für die Offenlegung der Verträge des Berliner S-Bahn-Betriebes eintritt, für unzulässig erklärt. Die Ablehnung wird mit drei Punkten begründet: Erstens würde das Volksbegehren in bestehende Verträge eingreifen. Zweitens könne man nicht per Gesetz festlegen, ob sich ein S-Bahn-Anbieter finde, der bereit sei, auf die Forderungen des Volksbegehrens einzugehen. Drittens sei bei allen Verkehrsverträgen das Land Brandenburg einzubeziehen – das Land Berlin allein könne also die Forderungen der Initiative gar nicht erfüllen. Der Verein Mehr Demokratie zeigt sich verwundert darüber, dass diese Aspekte nach Auskunft des S-Bahn-Tisches in der vorangegangenen Beratung der Initiative durch die zuständigen Senatsverwaltungen keine Rolle gespielt hatten.

„Falls diese gravierenden rechtlichen Bedenken bei der Beratung tatsächlich nicht zur Sprache kamen, muss man das zumindest grob fahrlässig nennen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Auf so offensichtliche Probleme hätte die Initiative vorab hingewiesen werden müssen.“ Mit der Unzulässigkeitserklärung geht der Antrag auf Volksbegehren nun automatisch vor das Berliner Verfassungsgericht. In welchem Zeitraum das Urteil gefällt werden muss, ist gesetzlich nicht festgelegt. Mehr Demokratie hofft auf eine schnelle Gerichtsentscheidung. „Die Ausschreibung der Verträge für den S-Bahn-Betrieb ist bereits für diesen Sommer angekündigt. Wenn die Entscheidung über die Zulässigkeit zu lange hinausgezögert wird, macht ein Volksbegehren möglicherweise keinen Sinn mehr“, erklärt Efler. „Der Senat sollte in jedem Fall das Gerichtsurteil abwarten und hinsichtlich der Ausschreibung der S-Bahn keine Fakten schaffen, die das Volksbegehren ins Leere laufen lassen.“

Insgesamt sind in Berlin mittlerweile fünf Volksbegehren für unzulässig erklärt worden. Bis 2010 mussten die Initiativen in solchen Fällen selbst vor das Verfassungsgericht ziehen, um die Zulässigkeit einzuklagen. Diese Möglichkeit wurde von allen vier Initiativen – zum Bankenskandal, zur Wasserversorgung, zum Thema Kita und zum Wahlrecht – genutzt. Außer im Falle des Bankenskandal-Volksbegehrens befand das Gericht bisher alle vom Senat abgelehnten Initiativen für zulässig.

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