Mehr Demokratie kritisiert Blockadehaltung der Stadt Cottbus

[03/10] Bürgerbegehren „Pro Tram Cottbus“ soll für unzulässig erklärt werden

 

Die Initiative Mehr Demokratie kritisiert das Vorhaben der Stadt Cottbus, das Bürgerbegehren „Pro Tram Cottbus“ für unzulässig zu erklären. „Die Stadtverwaltung ist der Initiative offenbar nicht sehr wohlgesonnen“, erklärt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. So hatte die Stadtverwaltung der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, das Bürgerbegehren in ihrer Sitzung am heutigen Mittwoch (27. Januar) abzulehnen. „Die meisten Kritikpunkte, die die Verwaltung in ihrer Stellungnahme ausbreitet, könnten im Rahmen der Gesetze auch anders ausgelegt werden.“ Ein Bürgerbegehren wegen derart nebensächlicher Ungenauigkeiten in Form und Formulierung für unzulässig zu erklären, erscheine unverhältnismäßig.

 

So bemängelt die Stadtverwaltung etwa, dass in der Begehrensvorlage drei Vertreter des Bürgerbegehrens statt einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter genannt werden – ein reiner Formfehler, der dem Begehren zum Verhängnis werden soll. Zudem wird neben der Angabe der Adresse auf den Unterschriftsbögen auch die Angabe des ständigen Wohnsitzes gefordert. „Dass ohne diese Angabe die gesamten Unterschriftenlisten ungültig sein sollen, klingt nach einem schlechten Scherz“, findet Efler. Schließlich gehe es letzten Endes nur darum, zu prüfen, ob ein Unterzeichner wahlberechtigt und somit auch abstimmungsberechtigt sei.

 

Ein weiterer Kritikpunkt der Stadtverwaltung ist, dass die Tram-Initiative in ihrem Begehren keine Entscheidung, sondern nur die Vorbereitung einer Entscheidung fordere. „Auch dieser Einwand ist abwegig, besonders angesichts der Tatsache, dass in anderen Bundesländern Bürgerbegehren, die Gutachten und Beteiligungsverfahren forderten, problemlos zugelassen wurden“, erklärt Efler.

 

Fast alle Kritikpunkte sind nach Ansicht von Mehr Demokratie Auslegungssache. „Insgesamt scheint die Begründung für die Unzulässigkeit schwach“, fasst Efler zusammen. „Falls das Bürgerbegehren tatsächlich nicht zugelassen wird, könnte es sich deshalb für die Initiative lohnen, das Verwaltungsgericht anzurufen, um die Entscheidung der Stadt überprüfen zu lassen.“

 

Ein Teilerfolg jedenfalls ist dem Bürgerbegehren Pro Tram bereits sicher: Nach dem Start der Unterschriftensammlung hat die Stadt ein eigenes Gutachten zum Cottbuser Verkehrskonzept in Auftrag gegeben. „Die Forderungen der Initiative sind damit nur ansatzweise erfüllt, immerhin hat sich die Stadtverwaltung aber bereits in eine Richtung bewegt, die sie ohne das Bürgerbegehren nicht eingeschlagen hätte“, so Efler.

 

Homepage der Initiative: www.pro-tram-cottbus.de

 

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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