Mehr Demokratie: Neues Volksabstimmungsgesetz bringt leichte Verbesserungen

[17/10] Volksbegehren: Spendenverbot für gemeinnützige Organisationen vom Tisch

Der Rechtsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus hat heute (26. Mai) über die geplante Änderung des Volksabstimmungsgesetzes debattiert. „Der rot-rote Gesetzentwurf, der mehrheitlich angenommen wurde, bringt unterm Strich eine leichte Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

 

Vorprüfung von Volksbegehren, höhere Spendentransparenz

So sieht der Vorschlag der SPD und Linken vor, dass ein Volksbegehren künftig wieder nach der ersten Stufe, also vor dem Start der Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren, auf seine Zulässigkeit hin überprüft wird. „Falls der Senat einen Antrag auf Volksbegehren für unzulässig hält, muss er allerdings selbst die Initiative ergreifen und das Verfassungsgericht anrufen“, erläutert Efler. Bisher mussten Initiativen gegen die Unzulässigkeitserklärungen des Senats Einspruch erheben.

 

Erfreulich sei auch, dass Volksbegehren während des Gerichtsverfahrens ruhen. „Wenn also Teile für unzulässig erklärt werden, kann die Initiative künftig die Gerichtsentscheidung abwarten und muss nicht mit einem zerstückelten Volksbegehren an den Start gehen.“ Weiterhin will Rot-Rot die Spendentransparenz bei Volksbegehren verbessern: Statt wie bisher bei Summen über 50.000 Euro sollen Initiativen künftig bereits ab 5.000 Euro ihre Spender offenlegen müssen und es sollen neben Geld- auch Sachspenden erfasst werden.

 

Kein Spendenverbot für gemeinnützige Organisationen

Das umstrittene Vorhaben der Regierungsparteien, bei Volksbegehren ein Spendenverbot einzuführen, ist vom Tisch. Mehr Demokratie begrüßt das Einlenken: „Nach dieser Regelung wäre es neben politischen Stiftungen auch gemeinnützigen und kirchlichen Organisationen, also auch sämtlichen Vereinen und NGOs, verboten worden, ein Volksbegehren finanziell zu unterstützen“, erklärt Efler. „Wenn man sich vor Augen hält, dass Wirtschaftsunternehmen in unbegrenzter Höhe spenden dürfen, wäre das geradezu absurd gewesen.“

 

In anderen Bereichen hätte sich der Verein mehr erhofft. So sieht der rot-rote Gesetzentwurf weder eine Kostenerstattung für die Träger von Volksbegehren noch die verpflichtende Behandlung im Abgeordnetenhaus oder die Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen vor. „Der grüne Änderungsvorschlag dagegen beinhaltet alle drei Vorschläge“, so Efler.

 

Unterm Strich zeigt sich Mehr Demokratie mit den Reformplänen zufrieden. „Wir hätten uns an einigen Stellen eine konsequentere Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten gewünscht“, fasst Efler zusammen. „Insgesamt würden die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen Initiativen aber mehr Planungssicherheit und damit auch höhere Erfolgschancen bieten.“

 

Am 31. Mai wird nun der Innenausschuss über die Reformpläne beraten.

 

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