Mehr Demokratie: Senat und Volksinitiativen müssen finanziell gleichgestellt werde

[03/16] Anhörung im Abgeordnetenhaus am 25.1.: Unterschriftenprüfung sollte nicht verschärft werden

Der Verein Mehr Demokratie wendet sich angesichts der Senatspläne zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes gegen neue Hürden für Volksbegehren. „Wenn der Senat für Gegenkampagnen zu Volksbegehren auf Steuergelder zurückgreifen will, muss das auch den Initiativen möglich sein“, erklärt Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg.

Mit der Gesetzesänderung plant der Senat nicht nur eine Verschärfung der Unterschriftenprüfung, sondern will auch ermöglichen, öffentliche Gelder zur Werbung für die eigene Position und die Position des Abgeordnetenhauses zu Volksbegehren einzusetzen. Am 25. Januar wird Mehr Demokratie neben anderen Sachverständigen dazu im Abgeordnetenhaus angehört. „Die Chancengleichheit zwischen der Pro- und Contra-Seite muss gewahrt bleiben. Bisher liegt die Finanzierung von Volksbegehrenskampagnen bei der Zivilgesellschaft. Wenn sie zur Sache des Staates wird, sollten Initiativen ebenfalls öffentliche Gelder nutzen können“, sagt Wiedmann. Man könne zum Beispiel eine mit der Wahlkampfkostenerstattung für Parteien vergleichbare Regelung finden oder der Initiative die gleiche Summe zur Verfügung stellen wie dem Senat. Wenn man öffentlich finanzierte Kampagnen des Senats und des Abgeordnetenhauses im Rahmen von Volksbegehren nicht wolle, sei die Kostenerstattung für die Initiative und das zivilgesellschaftliche Gegenbündnis eine Alternative.

Bei der Frage der Unterschriftenprüfung vertritt Mehr Demokratie anders als der Senat die Ansicht, dass die Angaben auch lückenhaft sein dürfen, solange die Identität der Unterzeichnenden zweifelsfrei festgestellt werden kann. „Die Unterschrift und das vollständige Geburtsdatum reichen aus, um sicherzustellen, dass Volksbegehrens-Unterschriften nicht gefälscht werden“, erklärt Wiedmann. „Wenn jeder Zahlendreher und einzelne unleserliche Angaben eine Unterschrift ungültig macht, wird dadurch eine unnötige Zusatzhürde für Initiativen aufgebaut. Wir sind mit den Fraktionen des Abgeordnetenhauses deshalb im Gespräch über eine moderatere Regelung.“

Seit die Senatspläne zur Änderung des Abstimmungsgesetzes im Herbst 2015 bekannt wurden, hat mehr Demokratie knapp 6.500 Unterschriften gegen neuen Hürden bei Volksbegehren gesammelt. Derzeit formiert sich ein breites Bündnis von Berliner Initiativen, um eine Erschwerung der direkten Demokratie in Berlin zu verhindern.

+++ Hinweis für die Redaktionen:

Am 25. Januar, 10 Uhr, findet im Abgeordnetenhaus eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes statt. Mehr Demokratie-Vorstandssprecher Oliver Wiedmann ist als Sachverständiger geladen. Seine Stellungnahme ist bereits online abrufbar. +++

Stellungnahme von Mehr Demokratie zur Änderung des Abstimmungsgesetzes:

<link http: bb.mehr-demokratie.de fileadmin pdf stellungnahme__innenausschuss_berlin_abstg.pdf>

bb.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/stellungnahme__innenausschuss_berlin_abstg.pdf

 

Aufruf gegen neue Hürden bei Volksbegehren:

<link http: bb.mehr-demokratie.de aufruf_unterschriftenhuerde.html>

bb.mehr-demokratie.de/aufruf_unterschriftenhuerde.html

 

 

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