[31/10] Neues Informationsfreiheitsgesetz wird erstmals getestet
Mehr Demokratie stellte heute einen Antrag auf Veröffentlichung aller Verträge zur Berliner Wasserwirtschaft und aller Verträge zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe an die Senatsverwaltung für Finanzen. Damit ist der Verein nach bisherigem Kenntnisstand der erste Antragsteller, der das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nutzt, um eine Veröffentlichung von Verträgen zu erreichen. „Wir tun das für die demokratische Öffentlichkeit Berlins. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger sich selbst ein Urteil darüber bilden können, was damals zur Privatisierung der Wasserbetriebe vereinbart wurde“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Wir gehen diesen Schritt ergänzend zum laufenden Wasser-Volksbegehren, das wir ausdrücklich unterstützen.“
Das neue Berliner Informationsfreiheitsgesetz legt fest, dass bei einem Antrag auf Veröffentlichung, der einen Vertrag mit Geheimhaltungsklausel betrifft, die Vertragspartner nachverhandeln müssen (§7a [3] und §17 [3]). Nur wenn sich die Vertragsparteien nicht einigen können, was veröffentlicht werden soll, muss der Originalvertrag offengelegt werden, wenn das Informationsinteresse das private Geheimhaltungsinteresse erheblich überwiegt. „Das heißt im Klartext, dass das Volksbegehren unabdingbar ist, um bei den Nachverhandlungen ausreichend Druck auf den Senat auszuüben. Wir rufen deshalb alle Bürgerinnen und Bürger Berlins dazu auf, im Sinne einer transparenten Demokratie das Volksbegehren zu unterzeichnen“, so Efler.
Neben dem Antrag auf Veröffentlichung der Verträge (bezogen auf §17, IFG) hat Mehr Demokratie hilfsweise einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt (§7a). „Dieser Umweg hat juristische Gründe. Mehr Demokratie als Initiative für Mitbestimmung und Informationsfreiheit hat selbst kein Interesse an einer Akteneinsicht. Uns geht es um die Veröffentlichung. Für eine Demokratie ist der freie Zugang zu Informationen zentrale Voraussetzung“, so Efler.