Nichtraucher-Volksinitiative: 23. direktdemokratisches Verfahren in Berlin

[28/10] Am kommenden Sonntag (26. September) beginnt die Volksinitiative „Frische Luft für Berlin“ mit der Unterschriftensammlung für ein strengeres Nichtraucherschutzgesetz. Bundesweit ist die Initiative nach dem Volksentscheid in Bayern und nach einer neu gestarteten Volkspetition in Hamburg das dritte direktdemokratische Verfahren auf Landesebene zum Nichtraucherschutz. In der Hauptstadt erhöht sich nun die Gesamtzahl der Volksinitiativen auf vier und die Anzahl direktdemokratischer Verfahren auf Landesebene auf 23.

 

„Die Bürgerinnen und Bürger Berlins machen immer häufiger Gebrauch von ihrem Recht auf Mitbestimmung. In der Praxis zeigt sich, dass Volksinitiativen und Volksbegehren keinem politischen Lager zuzuordnen sind, sondern zu ganz unterschiedlichen Themen gestartet werden“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

 

Die Initiatoren der Volksinitiative „Frische Luft für Berlin“ müssen nun in sechs Monaten 20.000 Unterschriften sammeln, um eine Behandlung ihres Antrages für ein neues Nichtraucherschutzgesetz im Berliner Abgeordnetenhaus zu erreichen.

 

Im Unterschied zum Volksbegehren für einen verbesserten Nichtraucherschutz in Bayern handelt es sich bei der Volksinitiative in Berlin und der Volkspetition in Hamburg um Agenda-Initiativen, die lediglich zu einer Parlamentsbefassung führen, jedoch nicht zu einem Volksbegehren und einem Volksentscheid. Die Initiatoren behalten sich jedoch vor, im Falle einer Ablehnung ihres Anliegens, den Weg des Volksbegehrens zu beschreiten.

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