SPD-Landesparteitag stimmt für Wahlalter 16 in Berlin

[21/10] Antrag auf Wahlaltersenkung von Jusos und SPD-Kreisverbänden erfolgreich

 

Am vergangenen Samstag (26. Juni) hat der Landesparteitag der Berliner SPD auf Antrag der Jusos und der SPD-Kreisverbände Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Spandau und Friedrichshain-Kreuzberg für eine Wahlaltersenkung auf Landesebene gestimmt. Demnach sollen Jugendliche schon ab 16 Jahre das aktive Wahlrecht bei der Abgeordnetenhauswahl erhalten, wenn sie über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und seit mindestens drei Monaten in Berlin leben.

 

„Der Beschluss des Berliner SPD-Parteitages bringt uns der demokratischen Beteiligung junger Menschen in unserem Land ein wichtiges Stück näher. Dafür ist es auch höchste Zeit: Vor dem Hintergrund stetig sinkender Wahlbeteiligung ist es notwendig, gerade junge Menschen stärker für Politik zu interessieren. Dazu bietet das Wahlalter 16 eine gute Chance“, erklärt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Verschiedene Untersuchungen, wie etwa das Projekt U18, haben zudem gezeigt, dass Jugendliche ihre Wahlentscheidung bewusst und verantwortungsvoll treffen.“

 

Ein Antrag auf Wahlaltersenkung war am 18. November 2009 von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ins Abgeordnetenhaus eingebracht worden. Auch die Linke hat Zustimmung signalisiert. Ob die Abgeordnetenhausfraktion der SPD das Votum des Landesparteitages umsetzt, bleibt abzuwarten. Die drei Fraktionen wären zur Verabschiedung des Antrages allerdings auf eine weitere Stimme angewiesen, da neben dem Landeswahlgesetz auch die Berliner Verfassung geändert werden müsste. Frühestens zur Abgeordnetenhauswahl 2011 könnten Jugendlich dann von ihrem neuen Recht Gebrauch machen.

 

Die Forderung nach einer Wahlaltersenkung wird von einem breiten Bündnis getragen, dem unter Anderem die Jugendorganisationen von SPD, Grünen, Linken, FDP, die Landesschülervertretung und der Verein Mehr Demokratie angehören.

 

Als erstes Bundesland führte Bremen am 28. Oktober 2009 ein Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahre auf Landesebene ein. In Berlin haben 16- und 17-jährige bereits mit der Verfassungsänderung 2005 das Wahlrecht auf kommunaler Ebene erhalten und dürfen nun die Bezirksverordnetenversammlungen wählen.

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