Therme in Werder: Bürgerbegehren darf nicht ausgehebelt werden

+++Mehr Demokratie fordert von Bürgermeisterin: Keine vorzeitige Vertragsunterzeichnung+++

Der Fachverband Mehr Demokratie fordert die Stadtverwaltung in Werder auf, mit der Unterzeichnung des Vertrags für den Bau der Therme zu warten, bis die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Intiative "Stadtmitgestalter” geklärt ist. Die Initiative richtet sich gegen Weiterbau und Betrieb der Therme in den Havelauen. Die Wahlleitung der Stadt Werder (Havel) hatte am 03.08. die Anzahl der gültigen Unterschriften für das Bürgerbegehren zur Therme festgestellt. Es haben deutlich mehr als die notwendigen 10% der Stimmberechtigten unterschrieben.

“Die Bürgermeisterin darf nun keine vorzeitigen Fakten schaffen und damit das Bürgerbegehren aushebeln. Das gebietet der politische Anstand”, mahnt Oliver Wiedmann, Sprecher des Fachverbands Mehr Demkratie Berlin/Brandenburg.

Damit es nicht zu Verzögerungen komme, muss die Kommunalaufsicht nun zügig das Bürgerbegehren prüfen, fordert der Verein weiter. Gesetzlich besteht kein Zwang für die Kommunalaufsicht, erst den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung abzuwarten, stellt Mehr Demokratie fest.

Hintergrund:

Am 23. August ist eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung zur formalen Feststellung des Ergebnisses der Auszählung angesetzt. Zusätzlich muss bei einem Bürgerbegehren auch die rechtlich-materielle Zulässigkeit der Abstimmungsfrage geprüft werden. Dafür ist seit der jüngsten Gesetzesnovelle vom Juni 2018 nicht länger die Stadtverordnetenversammlung, sondern die beim Landkreis ansässige Kommunalaufsicht zuständig.

   

Anselm Renn

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