Treptow-Köpenick: Bürgerbegehren zur Sportanlage Birkenwäldchen klagt Zulässigkeit ein

[19/10] Bürgerbegehren zur Bauleitplanung generell unzulässig? Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichts zu erwarten

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Sportanlage Birkenwäldchen in Treptow-Köpenick haben beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen die Unzulässigkeitserklärung des Bezirksamts eingereicht. Seine Ablehnung hatte das Bezirksamt unter anderem damit begründet, dass Bürgerbegehren zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen generell unzulässig seien. Der Verein Mehr Demokratie befürwortet die Klage des Bezirkssportbundes: „Wir halten die Behauptung, dass zu baurechtlichen Fragen keine Bürgerbegehren stattfinden dürfen, für unhaltbar“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

 

Anders als im Ablehnungsbescheid des Bezirksamtes angedeutet, seien Bürgerbegehren zur Bauleitplanung auch in anderen Bundesländern möglich, erklärt Efler weiter. Selbst in Berliner Bezirken gab es Fälle, wo die Bevölkerung über solche Fragen abstimmen durfte: Anfang 2008 ging es in Spandau um die Bebauung der Groß Glienicker Halbinsel, im Juli 2008 entschieden die Menschen in Friedrichshain-Kreuzberg über die Bebauung des Spreeufers im Rahmen des Projekts „Mediaspree“. „Ob solche Bürgerbegehren verbindlich sind oder nur empfehlende oder ersuchende Wirkung haben, ist im Einzelfall zu prüfen“, erläutert Efler. „Ein Bezirksamt, das sie von vorneherein ausschließt, macht es sich allerdings zu einfach.“

 

Die Ablehnung des Bürgerbegehrens scheint in einem weiteren Punkt auf wackligen Beinen zu stehen: Das Planungsverfahren, nach dem die Sportstätte Birkenwäldchen als Ausgleich für eine Baumaßnahme zum Naturschutzgebiet werden soll, sei bereits abgeschlossen, so die Begründung des Bezirksamtes. Ein erfolgreiches Begehren würde den 2004 und 2005 getroffenen Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung zuwiderlaufen und wäre damit unzulässig. „Dabei wird außer Acht gelassen, dass in Berlin ein sogenannter Entwidmungsbeschluss des Abgeordnetenhauses nötig ist, wenn es um die Stilllegung von Sportstätten geht“, so Efler. „Diesen Beschluss ist im Fall Birkenwäldchen noch nicht gefallen – es ist irreführend, wenn sich das Bezirksamt auf angeblich bereits geschaffene Tatsachen beruft.“

 

Ein Verwaltungsgerichtsurteil zur Frage, ob Bauleitplanung per Bürgerbegehren beeinflussbar ist oder nicht, ist aus Sicht von Mehr Demokratie spannend für ganz Berlin. „Wenn das Gericht hier Klarheit schafft, nützt das auch neuen Bürgerinitiativen.“

 

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