Verein Mehr Demokratie kritisiert geplante Einführung von Volksbefragungen in Berlin

Anlässlich der heute (16.02.) beginnenden gemeinsamen Fraktionsklausur der Berliner CDU und SPD bekräftigt der Verein Mehr Demokratie seine Kritik an der geplanten Einführung von Volksbefragungen. Der Verein warnt vor dessen negativen Auswirkungen auf das Vertrauen in demokratische Institutionen. 

"Volksbefragungen dienen in erster Linie den Interessen der Regierenden und laden zu Missbrauch ein", sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. 

Beispiele wie die Bürgerbefragung in Paris zu SUVs in der Innenstadt oder Volksbefragungen in Ungarn würden zeigen, dass Volksbefragungen zu suggestiven Fragestellungen führen. Außerdem erscheine es für die Bürgerinnen und Bürger willkürlich, zu welchen Themen zukünftig Volksbefragungen durchgeführt werden und zu welchen nicht. 

Der Verein Mehr Demokratie weist darauf hin, dass eine Einführung von Volksbefragungen ohne eine Änderung der Verfassung rechtlich nicht umsetzbar ist. Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts von 2016, welches die Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Verankerung neuer plebiszitärer Elemente betont, ist nach Auffassung des Vereins auch auf Berlin anwendbar und lässt keinen Spielraum für eine einfachgesetzliche Regelung.

 "Volksbefragungen lassen sich nicht an der Verfassung vorbei einführen", unterstreicht Wiedmann. Ebenso betont Mehr Demokratie, dass die geplante Bürgerwerkstatt zum Tempelhofer Feld keinen Ersatz für einen Volksentscheid darstellen kann. Am Ende müsse es eine Entscheidung der Berliner Bevölkerung geben. Der Verein spricht sich für die Einführung eines Referendums "von unten" aus, das durch die Bürgerinnen und Bürger initiiert wird. Zudem erinnert Mehr Demokratie an Artikel 100 der Landesverfassung, der vorschreibt, dass jede Einführung neuer direktdemokratischer Instrumente der Zustimmung durch eine Volksabstimmung bedarf.

 

+++Hintergrund++

Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs: https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/15-viii-14u.a-entscheidung.pdf

Unsere Kurzstellungnahme zu Volksbefragungen von oben:
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/user_upload/BB/Volksbefragungen_02_15.pdf

Anselm Renn

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