Volksbegehren „100 Prozent Tempelhofer Feld“: Abstimmungstermin mit Europawahl zusammenlegen

[02/14] Mehr Demokratie fordert klare Regelungen für Abstimmungstermine und Abschaffung des Zustimmungsquorums bei Volksentscheiden

Das Volksbegehren „100 Prozent Tempelhofer Feld“ könnte zum Volksentscheid gelangen. Wie die Initiative mitteilt, haben 190.000 Unterstützerinnen und Unterstützer unterzeichnet (Stand 12.1.2014). Die Frist endet heute Abend. Für die Durchführung eines Volksentscheids werden knapp 174.000 gültige Unterschriften benötigt. Bei den zwei letzten Volksentscheiden waren jedoch 12 Prozent (Wasserverträge) beziehungsweise sogar 14 Prozent („Neue Energie für Berlin“) der Stimmen ungültig. Ähnliche Abzüge werden nun auch erwartet. Die Bezirksämter müssen bis 15 Tage nach Fristende die Unterschriften auf Gültigkeit überprüfen. Die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens sieht vor, dass das Tempelhofer Feld in seiner jetzigen Form beibehalten wird, also vom Land Berlin nicht verkauft, bebaut oder teilprivatisiert wird. Zudem soll es als Ort des Gedenkens beibehalten werden.

„Sollte es zum Volksentscheid kommen, fordern wir den Berliner Senat mit aller Nachdrücklichkeit auf, diesem keine Steine in den Weg zu legen, wie dies bei den Volksentscheiden ‚Neue Energie für Berlin‘ und ‚Pro Reli‘ der Fall war“, so Oliver Wiedmann von Mehr Demokratie, Landesverband Berlin-Brandenburg. Bei beiden Volksentscheiden hatte der Senat aus politischen Gründen den jeweiligen Abstimmungstermin von anstehenden Wahlterminen entkoppelt, obwohl eine Zusammenlegung möglich gewesen wäre. Die Kopplung des Abstimmungstermins an eine Wahl erhöht die Beteiligung und somit die Chance für die Initiative, das Zustimmungsquorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten zu erreichen. Die Tempelhofer Feld-Initiative strebt einen Abstimmungstermin zur Europawahl am 25. Mai an. Anders als in Hamburg oder Bremen entscheidet in Berlin allein der Senat über den Abstimmungstermin.

Eine kürzlich von Mehr Demokratie bei Forsa in Auftrag gegebene Umfrage hatte ergeben, dass zwei Drittel der Berlinerinnen und Berliner die Terminfestlegung des Senats nicht in Ordnung fanden. Eine knappe Mehrheit befürwortet eine gesetzlich vorgeschriebene Zusammenlegung von Abstimmungen und Wahlen (Details der Umfrage im beigefügten Link). „Findet in einem Zeitraum von acht Monaten nach einem zustande gekommenen Volksbegehren eine Wahl statt, fordern wir eine zwingende Zusammenlegung der Termine – außer wenn die Initiatoren des Volksentscheids sich für einen anderen Termin aussprechen“, erläutert Wiedmann die Position des Vereins.

Die Initiative „100 Prozent Tempelhofer Feld“ wäre die Fünfte, die die zweite Stufe des Volksbegehrens erfolgreich abschließt. Bei einem Volksentscheid müsste ein Zustimmungsquorum von 25 Prozent aller Wahlberechtigten erreicht werden, insgesamt wären also mehr als 600.000 Ja-Stimmen notwendig. Diese Regelung lehnt Mehr Demokratie ab. „Wie bei Wahlen auch sollten diejenigen entscheiden, die sich an der Abstimmung beteiligen und nicht die, die zu Hause bleiben. Gibt es kein Zustimmungsquorum, so müssen Befürworter und Gegner gleichermaßen ihre Anhänger an die Urnen mobilisieren. Dies hätte eine breitere öffentliche Diskussion über den Abstimmungsgegenstand und damit auch eine höhere Beteiligung zur Folge“, so Wiedmann abschließend.

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