Volksbegehren erleichtern! Offener Brief an Brandenburger Abgeordnete

[34/11] Mehr Demokratie: „Abgeordnete müssen den Bürgern vertrauen“

Mit einem offenen Brief hat der Verein Mehr Demokratie alle Abgeordneten des Brandenburger Landtages aufgefordert, Volksbegehren grundlegend zu erleichtern. Die rot-rote Koalition hatte eine Reform der Volksgesetzgebung im Koalitionsvertrag vereinbart. In einer morgigen Fraktionssitzung wird die SPD Beschlussvorlagen für diese Reform ausarbeiten. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits im Februar dieses Jahres zwei Gesetzentwürfe für eine Reform der Volksgesetzgebung in den Brandenburger Landtag eingebracht.

„Es ist nun wichtig, an die Bürgerinnen und Bürger zu denken. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich mit Volksbegehren direkt in die Landespolitik einzumischen. Noch ist das faktisch nicht möglich, denn die gesetzlichen Hürden sind so hoch, dass alle bisherigen Volksbegehren in Brandenburg gescheitert sind“, sagt Oliver Wiedmann von Mehr Demokratie. „Wir fordern die Abgeordneten auf, den Bürgern zu vertrauen und ihnen echte Mitbestimmung zuzutrauen.“

In dem offenen Brief plädiert Mehr Demokratie für die Einführung der freien Unterschriftensammlung bei Volksbegehren. Brandenburg ist das letzte ostdeutsche Bundesland, in dem Bürgerinnen und Bürger für eine Unterschrift unter ein Volksbegehren aufs Amt müssen. „Gerade in einem dünn besiedelten Flächenland wie Brandenburg ist die sogenannte Amtseintragung ein echter Volksbegehrens-Killer“, so Wiedmann. Es sei nicht einzusehen, warum es in Brandenburg nicht, wie in anderen Bundesländern auch, erlaubt sein sollte, ein Volksbegehren am Info-Stand, auf der Straße, im Bekanntenkreis oder auf dem Markt zu unterzeichnen.

Die Datenschutzbeauftragte Brandenburgs bestätigte in einem Schreiben an Mehr Demokratie, dass die freie Sammlung von Unterschriften bei Volksbegehren datenschutzrechtlich unbedenklich sei. Auch die Landeswahlleiterin Berlins, wo es die freie Unterschriftensammlung bereits gibt, erklärte schriftlich, dass man mit dieser Methode gute Erfahrungen gemacht habe.

Der Verein fordert in dem offenen Brief außerdem eine Lockerung des Haushaltsvorbehalts. Künftig sollen auch Volksbegehren mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen zulässig sein. Lediglich Volksbegehren zum Haushaltsgesetz selbst wären unzulässig.

Zudem wird eine Abschaffung des Quorums beim Volksentscheid über einfache Gesetze angeregt, bei Entscheiden über Verfassungsänderungen soll die Zustimmung von Zweidritteln der Abstimmenden ausreichen. Bisher müssen bei Volksentscheiden über einfache Gesetze mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen, bei Verfassungsänderungen sogar 50 Prozent.

Offener Brief: www.<link http: bb.mehr-demokratie.de hintergrund_presse.html>bb.mehr-demokratie.de/hintergrund_presse.html

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