Volksbegehren-Grundschule startet am 11. Juli

[36/11] Zum sechsten Mal erreicht in Berlin eine Initiative die zweite Stufe der Volksgesetzgebung

Am kommenden Montag (11. Juli) will das Volksbegehren-Grundschule mit der Unterschriftensammlung für die zweite Stufe der Volksgesetzgebung, das Volksbegehren, starten. Die erste Stufe, der Antrag auf Volksbegehren, wurde mit 24.400 Unterschriften erfolgreich bewältigt. Für die zweite Stufe sind nun innerhalb von vier Monaten rund 172.00 Unterschriften fällig (sieben Prozent der Wahlberechtigten). In den Ämtern liegen dazu Unterschriften-Listen aus. Die Initiative darf aber auch außerhalb von Amtsräumen Unterschriften sammeln. Wird die zweite Stufe der Volksgesetzgebung abgeschlossen, indem ausreichend Unterschriften eingereicht werden, so folgt der dritte Schritt, der Volksentscheid. Dieser würde nur entfallen, wenn das Abgeordnetenhaus die Forderungen der Initiative doch noch übernimmt.

„Die Volksgesetzgebung ist in Berlin relativ gut geregelt“, sagt Oliver Wiedmann vom Verein Mehr Demokratie. „Im Vergleich zu anderen Bundesländern belegt Berlin in einem Mehr Demokratie-Ranking den dritten Platz für seine Spielregeln der direkten Demokratie auf Landesebene. Das wirkt sich auch auf die Praxis aus. Nur in Hamburg und Bayern gab es mehr Volksentscheide als hier. Dort stimmten die Bürger jeweils sechs Mal über landespolitische Themen ab, in Berlin drei Mal.“

Seit 1995 gab es in Berlin 21 Anträge auf Volksbegehren (1. Stufe der Volksgesetzgebung), fünf Volksbegehren (2. Stufe) und drei Volksentscheide (3. Stufe). Der erste Volksentscheid fand 2008 zum Erhalt des Flughafens Tempelhof statt. Zwar sagten dazu 60,2 Prozent der Abstimmenden „Ja“, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzustimmung von einem Viertel aller Wahlberechtigten wurde jedoch nicht erreicht (25-Prozent-Zustimmungsquorum). Damit war der Volksentscheid ungültig. 2009 erlebte Berlin den zweiten Volksentscheid, dieses Mal zum Vorschlag der Initiative „Pro Reli“. Der Volksentscheid scheiterte in doppeltem Sinne: Eine Mehrheit von 51,3 Prozent der Abstimmenden war dagegen und die Mindestzustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten wurde nicht erreicht. Zuletzt traten die Bürger Berlins zu Beginn dieses Jahres an die Urnen, um über das Wasser-Volksbegehren abzustimmen. Dieser Volksentscheid überwand mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 98,2 Prozent der Abstimmenden sowie 27 Prozent der Wahlberechtigten zum ersten Mal in Berlin das 25-Prozent-Zustimmungsquorum.

Liste aller Volksbegehren in Berlin: <link http: www.bb.mehr-demokratie.de uebersicht-volksbegehren.html>www.bb.mehr-demokratie.de/uebersicht-volksbegehren.html

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