Volksbegehren in Berlin und Brandenburg: Aktive Bürger, mühsamer Weg zum Erfolg

[02/17] Mehr Demokratie veröffentlicht aktuellen Volksbegehrensbericht

Berlin und Brandenburg gehören zu den Bundesländern, in denen die direkte Demokratie auf Landesebene am häufigsten genutzt wird: In Berlin wurde innerhalb der letzten zehn Jahre durchschnittlich alle 0,4 Jahre ein Verfahren durch die Bürger gestartet, in Brandenburg alle 0,6 Jahre. Das zeigt der Volksbegehrensbericht 2017, den der Verein Mehr Demokratie heute (22. März) veröffentlicht hat.

Eine große Anzahl direktdemokratischer Initiativen sei aber nicht automatisch mit besonders viel Bürgereinfluss gleichzusetzen, erläutert Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Mehr Demokratie-Landesverbandes Berlin-Brandenburg.  „Wie viel die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich bewegen, hängt auch davon ab, wie gut die Chancen auf einen Erfolg im Volksentscheid stehe und wie die Politik mit direktdemokratischen Entscheidungen umgeht.“

+++ Brandenburg +++

In Brandenburg erreicht alle 1,4 Jahre eine Initiative die zweite Sammelstufe, es kam allerdings noch nie zum Volksentscheid. „Solange die freie Unterschriftensammlung in Brandenburg verboten bleibt, ist die Hürde von 80.000 Unterschriften nur für sehr gut organisierte und vernetze Initiativen zu nehmen“, sagt Wiedmann. 2016 scheiterten zwei Initiativen in der zweiten Sammelstufe (Initiative gegen Windkraftanlagen und Initiative gegen die 3. Startbahn am Flughafen BER). „Von insgesamt 43 Initiativen haben es bisher nur 13 in die zweite Stufe geschafft“, erklärt Wiedmann. „Die nächste Initiative in Brandenburg wird sich deshalb mit der direkten Demokratie selbst befassen. Im April startet Mehr Demokratie gemeinsam mit Bündnispartnern eine Unterschriftensammlung unter dem Motto ‚Wir entscheiden mit‘.“ Das Bündnis fordert die Verbesserung der Bedingungen für direkte Demokratie auf der Landes- und Kommunalebene.

+++ Berlin +++

In Berlin kommt es bezogen auf die letzten 10 Jahre etwa alle 1,3 Jahre zu einem Volksbegehren, also der zweiten Stufe der Unterschriftensammlung. Eine Abstimmung findet durchschnittlich alle 2,5 Jahre statt. „Damit liegt Berlin ganz vor, was die Häufigkeit direktdemokratischer Verfahren angeht“, erläutert Wiedmann. „Das Problem ist aber, dass Entscheidungen verschleppt werden, wie zuletzt beim Volksentscheid Fahrrad, oder dass Abstimmungen ungültig sind, weil die Zustimmungshürde von 25 Prozent nicht erreicht wird.“ Zwei der fünf Berliner Volksentscheide (für die Offenhaltung Tempelhofs und „Neue Energie für Berlin“) sind am Zustimmungsquorum gescheitert, obwohl eine Mehrheit der Abstimmenden für die Vorschläge der Initiativen war. „Die rot-rot-grüne Koalition muss jetzt Wort halten und die Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen ermöglichen sowie den Ablauf von Volksbegehren klarer regeln“, sagt Wiedmann. „Wenn für das Volksbegehren zum Flughafen Tegel genug gültige Unterschriften zusammenkommen, sollte die Abstimmung am Tag der Bundestagswahl stattfinden.“

Volksbegehrensbericht 2016: <link>

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