Volksentscheid Tempelhofer Feld: Klares Bekenntnis zum Europawahltermin notwendig

[03/14] Das Volksbegehren „100 Prozent Tempelhofer Feld“ ist zum Volksentscheid gelangt. Dies teilte die Landeswahlleitung heute mit. Die Initiative hat 185.328 gültige Unterschriften gesammelt. Erforderlich waren 174.117 Stimmen. 51.735 Unterschriften waren nicht gültig. Das entspricht einer Fehlerquote von 21,8 Prozent.

Da eine Übernahme des Volksbegehrens durch das Abgeordnetenhaus unrealistisch ist, kommt es damit zum fünften Volksentscheid in Berlin. „Nun ist die Frage nach dem Abstimmungstermin viel wichtiger als die Diskussion um mögliche gefälschte Unterschriften. Wir fordern ein klares Bekenntnis zur Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Europawahl“, so Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Landesverbands Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. Der Volksentscheid des „Berliner Energietisches“ war aus politischen Gründen von der Bundestagswahl 2013 abgekoppelt worden.

Mehr Demokratie fordert seit langem eine gesetzliche Regelung zur Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen. "Dem Senat ein Instrument an die Hand zu geben, welches sich entscheidend auf Erfolg oder Misserfolg eines Volksbegehrens auswirkt, kann nicht im Sinne einer fairen Ausgestaltung der direkten Demokratie sein – richten sich Volksbegehren doch erfahrungsgemäß gegen Pläne der Regierungsmehrheit“, erläutert Wiedmann. In einer Forsa-Umfrage hatte sich auch ein Großteil der Berlinerinnen und Berliner (66%) gegen willkürliche Terminfestlegungen des Senats ausgesprochen. Findet in einem Zeitraum von acht Monaten nach einem zustande gekommenen Volksbegehren eine Wahl statt, fordert der Verein die Zusammenlegung – außer wenn die Initiatoren des Volksentscheids sich einen anderen Termin innerhalb dieses Zeitraums wünschen. Mehr Demokratie hat zu dieser Forderung auch einen Aufruf gestartet.

Die  Unterstellung, es sei „massenhaft gefälscht“ worden, hat sich nicht bewahrheitet. "Über eine zwingende Angabe des Geburtsdatums bei zukünftigen Volksbegehren kann sicherlich diskutiert werden. Es sollte aber weiterhin maßvoll mit unvollständigen Angaben umgegangen werden", so Wiedmann abschließend.

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