Volksentscheid Tempelhofer Feld: Mehr Demokratie fordert gesetzliche Regelung

[04/14] Volksentscheid am Termin der Europawahl – gesetzliche Regelung für die Zukunft trotzdem notwendig

Wie aktuellen Medienberichten zu entnehmen ist, wird der Volksentscheid zum Tempelhofer Feld offenbar am Tag der Europawahl (25. Mai) stattfinden. Mehr Demokratie begrüßt diese Entscheidung des Senats, fordert jedoch weiterhin eine gesetzliche Regelung für die Terminfestsetzung von Volksentscheiden.
   
„Das Anliegen der Initiative wird in der Bevölkerung durchaus kontrovers diskutiert. Anders als beim Energie-Volksentscheid ist eine mehrheitliche Zustimmung kein Selbstläufer. Offenbar rechnet sich der Senat  gute Chancen aus, die Abstimmung zu gewinnen. Daher ist eine Zusammenlegung mit der Europawahl ein geringeres Risiko“, so Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Landesverbands Mehr Demokratie. Zudem sei dies eine Gelegenheit, um das Vorgehen bei vergangenen politisch unliebsamen Volksentscheiden, wo die Abstimmungstermine von Wahlen entkoppelt wurden, vergessen zu machen. „Um dem Senat die Möglichkeit zu nehmen, den Erfolg oder Misserfolg von Volksentscheiden zu beeinflussen, sollte es eine gesetzliche Änderung geben.“ Mehr Demokratie schlägt folgende Regelung vor: Findet in einem Zeitraum von acht Monaten nach einem zustande gekommenen Volksbegehren eine Wahl statt, fordert der Verein die Zusammenlegung – außer wenn die Initiatoren des Volksentscheids sich einen anderen Termin innerhalb dieses Zeitraums wünschen. Auch die Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus sprechen sich für eine gesetzliche Regelung aus.
   
In einer Forsa-Umfrage hatte sich kürzlich auch ein Großteil der Berlinerinnen und Berliner (66%) gegen willkürliche Terminfestlegungen des Senats ausgesprochen. Mehr Demokratie hat dazu auch einen Aufruf gestartet.

Hintergrund:

Findet ein Abstimmungstermin nicht an eine Wahl gekoppelt statt, sinken die Erfolgschancen für die Initiative, das geltende Zustimmungsquorum von 25 Prozent zu  erreichen. Eine besonders knappe Entscheidung hatte beispielsweise der „Berliner Energietisch“ am 3. November 2013 erlebt. Eigentlich sollte der Termin zur Bundestagswahl am 22. September stattfinden. Bei dem separaten Termin fehlten den Initiatoren 0,9 Prozent der Stimmen, um das Quorum zu erreichen. Der Volksentscheid scheiterte, obwohl sich 83% der Abstimmenden für den Vorschlag der Initiative aussprach.

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