Volksentscheids-Ranking 2010: Brandenburg stürzt ins untere Drittel ab

Brandenburg hat sich in Sachen direkter Demokratie im Vergleich zu anderen Bundesländern verschlechtert. Dies ergibt das heute vom Verein Mehr Demokratie präsentierte Volksentscheids-Ranking 2010. Das Ranking vergleicht die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer für Bürgerbegehren (kommunale Ebene) und Volksbegehren (Landesebene). Brandenburg erhielt, wie auch 2007, die Note 4,3, da die Regelungen der direkten Demokratie zwischenzeitlich nicht reformiert wurden. „Brandenburg ist leider von Platz 9 auf Platz 12-13 abgestürzt“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. „Der einstige Vorreiter, das so genannte ‚Brandenburger-Modell‘, hinkt jetzt hinterher. Das ‚Muster-Land‘ ist abgebrannt.“ Um Brandenburg bei der direkten Demokratie wieder nach vorne zu bringen, seien grundlegende Reformen im Zuge einer Verfassungsänderung notwendig.

 

Brandenburg erhielt im Volksentscheids-Ranking 2010 für die Regelungen der direkten Demokratie auf Landesebene die Teilnote „mangelhaft“. Obwohl die direkte Demokratie dort 1992 eingeführt wurde, gab es noch nie einen Volksentscheid, da alle acht Volksbegehren nicht ausreichend Unterschriften sammeln konnten. „Ein zentrales Problem in Brandenburg ist die so genannte Amtseintragung bei Volksbegehren. Die Bürger werden für eine Unterschrift unter ein Volksbegehren aufs Amt gezwungen. Das erschwert das Sammeln der Unterschriften enorm und verhindert so das Zustandekommen eines Volksentscheids“, sagt Efler.

 

Zudem sind in Brandenburg, wie in vielen anderen Bundesländern, Volksbegehren zu haushaltsrelevanten Fragen nicht zulässig. „Dieses ‚Finanztabu‘ schließt von vorneherein viele wichtige und interessante Themen von Volksentscheiden aus. Ein solches Misstrauen gegenüber den Bürgern ist nicht gerechtfertigt. Wissenschaftliche Untersuchungen, beispielsweise über die Schweiz, zeigen immer wieder, dass Bürger verantwortungsvoll mit dem eigenen Steuergeld umgehen“, so Efler.

 

Auch auf kommunaler Ebene schneidet Brandenburg mit der Teilnote „ausreichend“ schlecht ab. Vor allem der umfangreiche Negativkatalog, der viele wichtige Themen, wie beispielsweise die Bauleitplanung, von Bürgerbegehren ausschließt, ist ein Grund für diese schlechte Bewertung. Auch die Verpflichtung der Initiativen, einen Kostendeckungsvorschlag vorzulegen, wurde negativ bewertet, da dies häufig dazu führt, dass Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden. Mehr Demokratie fordert, den Negativkatalog stark zu begrenzen und die Pflicht zum Kostendeckungsvorschlag abzuschaffen.

 

Im rot-roten Koalitionsvertrag wurden Reformen bei der direkten Demokratie auf Landes- und Kommunalebene angekündigt. Bisher hat die Landesregierung jedoch noch kein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. „Brandenburg bleibt im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der direkten Demokratie immer weiter zurück. Rot-Rot sollte im Sinne einer lebendigen Demokratie und auch in Erinnerung an die friedliche Revolution mit ihrem Weckruf ‚Wir sind das Volk!‘ den Bürgerinnen und Bürgern endlich mehr Vertrauen entgegenbringen und echte politische Mitbestimmung ermöglichen“, so Efler.

 

Die Bewertung der Bundesländer in der Übersicht: www.mehr-demokratie.de/ranking.html

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