Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat nun zwei Monate Zeit, sich mit dem Bürgerbegehren zu befassen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Lehnt sie das Begehren ab, kommt es zum Bürgerentscheid, bei dem dann die Wahlberechtigten des Bezirks über die Zukunft des Künstlerhauses abstimmen. Bis zur endgültigen Klärung des Falls gilt nun auch die so genannte Schutzwirkung, die es Bezirksamt verbietet, z.B. durch einen Verkauf des Bethanien vollendete Tatsachen zu schaffen.
Michael Efler vom Verein Mehr Demokratie, der die Nutzung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Berliner Bezirken dokumentiert, ist erstaunt über die immerhin 7.826 ungültigen Unterschriften: "Das entspricht einer Fehlerquote von 58 Prozent, was deutlich über unseren Erfahrungswerten liegt. In anderen Bundesländern beträgt der Anteil ungültiger Unterschriften in der Regel nur 20 bis 25 Prozent." Dass es im Fall des Bethanien deutlich mehr sind, führt Efler auf den hohen Anteil nicht wahlberechtigter Einwohner zurück. "Das ist gerade in Bezirken wie Kreuzberg, Neukölln oder Wedding ein Problem. Es gibt zwar auch das Instrument der Einwohnerantrags - aber das ist eben nur unverbindlich und endet mit einem Beschluss des Bezirksparlaments."