Wahlrechts-Bündnis will klagen und mit Parteien reden

[43/08] Hans Meyer vertritt "Mehr Demokratie beim Wählen" / Gespräche mit allen Fraktionen geplant

Das Bündnis "Mehr Demokratie beim Wählen" erhebt beim Berliner Verfassungsgericht Einspruch gegen die Entscheidung des Senats, Teile des Wahlrechts-Volksbegehrens für unzulässig zu erklären. Vertreten werden die Initiatoren durch den ehemaligen Präsidenten der Humboldt-Universität Prof. Dr. Hans Meyer, der kürzlich die Klage zum negativen Stimmgewicht vor dem Bundesverfassungsgericht zum Erfolg geführt hat. Parallel zum Einspruchsverfahren will "Mehr Demokratie beim Wählen" mit allen Parteien über die zulässigen Teile des Volksbegehrens ins Gespräch kommen.

 

Weder die Einführung von Mehrmandatswahlkreisen noch das Wählen mit einer Ersatzstimme, die gilt, falls die bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, ist nach Auffassung Meyers verfassungsrechtlich verboten.

Gegen die Ersatzstimme hatte der Senat den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl angeführt. "Der Unmittelbarkeits-Grundsatz verhindert lediglich, dass dritte Personen auf die Wertung der Wählerstimme Einfluss nehmen, wie bei der Zwischenschaltung von Wahlmännern", erklärt Meyer. Zuletzt habe das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz in Bezug auf das negative Stimmgewicht ausgedehnt und ein Wahlsystem, bei dem eine Stimme für eine Partei gegen diese Partei wirken kann, für unzulässig befunden. Die Wirkung einer Ersatzstimme sei jedoch für jeden Wähler eindeutig. "Das Stimmrecht des Einzelnen wird sogar gestärkt, weil eine Wählerstimme auch dann noch zählt, wenn die eigentlich bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert."

 

Auch bei der Einführung von Mehrmandatswahlkreisen sieht Meyer keine Probleme. "Ob per Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht gewählt wird, ist in der Berliner Verfassung ebenso wenig vorgeschrieben wie die Festlegung auf die bisher bestehenden Einerwahlkreise." Gegen Wahlkreise mit 3-7 direkt gewählten Abgeordneten hatte der Senat eingewandt, dass sie nicht mit der sogenannten Grundmandatsklausel vereinbar seien. Diese besagt, dass eine Partei unabhängig vom Erreichen der Fünf-Prozent-Hürde ins Parlament kommt, wenn sie ein Wahlkreis-Mandat gewonnen hat.

Die Angst des Senats, dass es mit Mehrmandatswahlkreisen zu einfach würde, ein Mandat zu gewinnen, hält Meyer für unbegründet. "Nicht der prozentuale Stimmenanteil, mit dem ein Kandidat siegt, ist entscheidend, sondern das Gewicht der hinter seinem Sieg stehenden Stimmen." Da die Mehrmandatswahlkreise größer wären als die bisher bestehenden Einerwahlkreise, müsste ein Kandidat dort eine höhere Stimmenzahl erreichen, um ins Parlament einzuziehen "Zugleich wird gewährleistet, dass eine Partei, die ins Abgeordnetenhaus einzieht, tatsächlich regionale und nicht nur lokale Bedeutung hat", so Meyer.

 

Noch während das Einspruchsverfahren läuft, könnte das Wahlrechts-Bündnis im nächsten Jahr mit den zulässigen Vorschlägen in die zweite Stufe des Volksbegehrens gehen. "Unsere Kernforderungen - fünf Parteistimmen einzuführen und den Wählern durch veränderbare Parteilisten mehr Einfluss auf die Kandidatenreihenfolge zu geben - liegen seit Ende Oktober beim Abgeordnetenhaus vor", sagt Dr. Michael Efler, Vertrauensperson des Volksbegehrens. Bis Ende Februar 2009 hat das Abgeordnetenhaus Zeit, sich damit zu befassen. "Wir werden jetzt Gespräche mit allen Fraktionen führen, um sie davon zu überzeugen, dass mehr Einfluss beim Wählen zu weniger Politikverdruss führt und somit letztlich auch den Politikern nützt", so Efler.

 

Weitere Informationen: www.besseres-wahlrecht.de

 

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