Bürgerbegehrensbericht 2016: Reformbedarf vor allem in Brandenburg

[09/16] Bürgerbegehren in Berlin und Brandenburg: Hohe Nachfrage, mäßige Erfolgsaussichten

Der Bürgerbegehrensbericht 2016 zeigt nach Aussagen des Mehr Demokratie-Landesverbandes Berlin-Brandenburg, dass die kommunale Direktdemokratie in beiden Ländern weiter verbessert werden muss. „Was die Nutzung der direkten Demokratie angeht, liegt Berlin zwar weit vorne und Brandenburg im Mittelfeld“, erklärt Landesvorstandssprecher Oliver Wiedmann. „Die tatsächlichen Erfolgsaussichten für Bürgerbegehren bleiben aber mäßig. In Berlin liegt das an der Unverbindlichkeit vieler Verfahren und dem Umgang des Senats mit Bürgerbegehren, in Brandenburg an zu kurzen Fristen und den vielen ausgeschlossenen Themen. Zudem lassen Zustimmungshürden immer wieder Bürgerentscheide unecht scheitern.“

In Berlin, wo seit 2005 praktikable Regelungen für die kommunale Direktdemokratie existieren, fanden bis Ende 2015 insgesamt 38 direktdemokratische Verfahren statt. Durchschnittlich erlebt ein Bezirk alle 3 Jahre ein Bürgerbegehren. In Brandenburg, wo es seit 1993 Bürgerbegehren und -entscheide gibt, fanden bisher 259 Verfahren statt, wobei darunter in der Anfangszeit viele Ratsreferenden zur Gebietsreform waren. Durchschnittlich dauert es 38 Jahre, bis eine Brandenburger Gemeinde ein direktdemokratisches Verfahren erlebt. „Nach einem anfänglichen Boom ist die Anwendungshäufigkeit in Berlin wieder etwas zurückgegangen“, stellt Wiedmann fest. „2011 bis 2015 kam es in einem Berliner Bezirk alle 8 Jahre zu einem Verfahren, in einer Brandenburger Gemeinde alle 45 Jahre.“

Mehr Demokratie sieht in beiden Ländern Reformbedarf. „In Brandenburg werden 36,5 Prozent aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt“, bilanziert Wiedmann. In Bayern sind es mit 16,4 Prozent nicht einmal halb so viele, im Bundesdurchschnitt knapp 29 Prozent. „Zu viele Themen, unter anderem die Bauleitplanung, sind von vorneherein ausgeschlossen – viele Begehren werden gar nicht begonnen oder schaffen es nicht bis zur Abstimmung.“ In Brandenburg formiert sich nach Angaben von Mehr Demokratie bereits ein zivilgesellschaftliches Bündnis, das im nächsten Jahr ein Volksbegehren zur Verbesserung der direkten Demokratie auf Landes- und Gemeindeebene plant.

In Berlin dürfe die Spitzenstellung bei der Anwendungshäufigkeit nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erfolgsaussichten für Bürgerbegehren auch hier noch nicht gut seien, sagt Wiedmann. „In den letzten Jahren hat es immer wieder Fälle gegeben, wo der Senat Bauprojekte an sich gezogen und damit laufende Bürgerbegehren ausgehebelt hat.“ Zudem seien viele Verfahren auf Grund der rechtlichen Stellung der Bezirke unverbindlich. Zum Fallstrick wird in Berlin auch das 10-Prozent-Quorum beim Bürgerentscheid: Fast 42 Prozent aller Abstimmungen scheiterten unecht, deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt (12,8 Prozent). „Es darf nicht sein, dass die Mehrheit der Abstimmenden für einen Vorschlag stimmt und dieser trotzdem nicht angenommen wird“, meint Wiedmann. „Hier sollte für Wahlen und Abstimmungen gleiche Regeln gelten.“

Zusammenfassende Presse-Information:

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Bürgerbegehrensbericht zum Download: <link>

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Bürgerbegehren in Berlin und Brandenburg:

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