Grüne und Rot-rot bringen Anträge zur Reform des Volksabstimmungsgesetzes ein

[6/10] Mehr Demokratie: Kein Spendenverbot für Volksbegehren

 

Am heutigen Donnerstag (25. Februar) bringen sowohl die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen als auch von SPD und Linke Gesetzentwürfe zur Reform des Volksabstimmungsgesetzes in das Berliner Abgeordnetenhaus ein.

Der Verein Mehr Demokratie hat zur Reform des Volksabstimmungsgesetzes detaillierte Vorschläge ausgearbeitet, die in den Entwürfen teilweise übernommen wurden. „Die Direkte Demokratie hat sich in Berlin seit der Reform 2006 in der Praxis bewährt. Dennoch sind einige Regelungen verbesserungswürdig. Wir freuen uns, dass sich die eingebrachten Anträge teilweise an unsere Vorschläge anlehnen“, so Oliver Wiedmann, Mitglied des Landesvorstandes von Mehr Demokratie in Berlin.

Kritisch beurteilt der Verein jedoch den Vorschlag im rot-roten Entwurf, ein weitreichendes Spendenverbot für Volksbegehren einzuführen. Demnach wären Spenden von sämtlichen Organisationen, die gemeinnützig, wohltätig oder kirchlich arbeiten, sowie von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen verboten. Spenden von privaten Unternehmen wären jedoch in unbegrenzter Höhe erlaubt.

Der rot-rote Entwurf sieht außerdem keine finanzielle Erstattung für Volksbegehren vor, wie dies Mehr Demokratie fordert und auch die Grünen vorschlagen. “In Kombination mit dem geplanten Spendenverbot würde die fehlende Kostenerstattung die finanzielle Situation von Initiativen zusätzlich verschärfen. Als Resultat des rot-roten Gesetzentwurfs wären Volksbegehren, die von privaten Unternehmen gesponsert werden klar im Vorteil. Das würde die direktdemokratische Landschaft Berlins erheblich verzerren“, erklärt Wiedmann.

Positiv auf die Direkte Demokratie würde sich hingegen die von Mehr Demokratie vorgeschlagene teilweise Kostenerstattung für Volksbegehren auswirken. „Die finanzielle Unabhängigkeit der Initiativen würde gestärkt, der Einfluss von Großspendern zurückgedrängt“, so Wiedmann. Zudem sollen Einzelspenden aus Gründen der Transparenz künftig schon ab 10.000 statt ab 50.000 Euro veröffentlicht werden.

Die so genannte Vorprüfung von Volksbegehren hatte das Berliner Landesverfassungsgericht im vergangenen Jahr nach geltendem Gesetz für unzulässig erklärt. Rot-rot will die Vorprüfung wieder einführen, was Mehr Demokratie unterstützt. „So kann vermieden werden, dass Volksentscheide im Nachhinein vor Gericht gekippt werden“, erklärt Wiedmann. Der Verein fordert außerdem, dass ein zulässiger Antrag auf Volksbegehren künftig zwingend im Abgeordnetenhaus behandelt wird und die Initiativen ein Recht auf Anhörung in den entsprechenden Ausschüssen erhalten.

Die heute eingebrachten Anträge von SPD/Linke und Bündnis 90/Die Grünen werden nun zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Auf Betreiben von Mehr Demokratie wurde das Volksabstimmungsgesetz zuletzt 2008 reformiert.

 

Reformvorschläge zum Volksabstimmungsgesetz von Mehr Demokratie:

bb.mehr-demokratie.de/reform_volksabstimmungsgesetz.html

 

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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