"Wenn alles gut geht, sind vielleicht schon im Sommer Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Bezirken möglich", so Michael Efler, Mitglied im Landesvorstand von Mehr Demokratie. "Die Stellungnahmen des Senats und des Rats der Bürgermeister werden dem Abgeordnetenhaus vermutlich im Mai vorliegen. Dann hat das Parlament noch vier Wochen Zeit, um eventuelle Änderungen am Gesetz vorzunehmen und es zu beschließen."
Ende Februar hatte Mehr Demokratie und die beteiligten Parteien das Gesetz auf einer gemeinsamen Pressekonferenz erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Verwaltungsreform- und der Rechtsausschuss hatten am 10. März eine Experten-Anhörung organisiert, eine Woche später hatte sich das Parlamentsplenum mit dem Gesetz befasst.
Nach dem Vorschlag der vier Parteien sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide künftig zu allen Fragen möglich, zu denen die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Beschlüssen fassen kann. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren reichen die Unterschriften von drei Prozent der Wahlberechtigten des Bezirks aus. Kommt die BVV dem Begehren nicht nach, findet ein Bürgerentscheid statt. Dabei entscheidet dann die einfache Mehrheit, sofern sich mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben.