Mehr Demokratie warnt vor Entkopplung von Wahltermin und Volksentscheid

+++5 Gründe, die gegen einen getrennten Termin sprechen++

Der Verein Mehr Demokratie fordert Senat und Bezirke erneut dazu auf, alles dafür zu tun, dass der Volksentscheid “Berlin2030Klimaneutral” zum Termin der Wahlwiederholung am 12. Februar 2023 stattfinden kann. “Nur wenn Wahl und Volksentscheid gemeinsam abgestimmt werden, wird das Ergebnis des Entscheids repräsentativ sein”, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. Es müsse bedacht werden, welchen Schaden eine Entkopplung der Termine für die Demokratie nach sich ziehen würde.

Die folgenden fünf Gründe sprechen klar gegen einen getrennten Termin:

1.) Die Empirie zeigt: trennt man Wahl- und Abstimmungstermin sinkt die Wahl- und Abstimmungsbeteiligung. Bei den letzten Volksentscheiden ohne Wahltermin lag die Beteiligung bei 29,2% (Ethik/Religion 2009) und 29,1% (Energieversorgung 2013). Demgegenüber lag die Beteiligung bei den vergangenen Volksentscheiden, die am Wahltermin stattfanden, bei 71 % (Tegel 2017) und 73,5 % (Vergesellschaftung 2021). Wer also ein aussagekräftiges Gesamtergebnis haben will, sollte die Termine zusammenlegen.

2.) Entkoppelt man die Termine jedoch voneinander, droht, dass die Gegner des Volksentscheids nicht zur Teilnahme an der Abstimmung aufrufen (asymmetrische Mobilisierung), weil sie darauf hoffen, dass die erforderliche Mindestzustimmung von einem Viertel der Stimmberechtigten nicht erreicht wird. Es würden also überwiegend Befürworter an der Abstimmung teilnehmen. Der nicht auf einen Wahltag gelegte Volksentscheid zur Energieversorgung 2013 hatte etwa eine Zustimmung von 84 %. Hätte die Abstimmung am Tag der Bundestagswahl stattgefunden, -wäre die Zustimmung möglicherweise geringer ausgefallen.

3.) Diskutiert wird, ob der Volksentscheid mit der Bundestagsnachwahl zusammengelegt werden kann. Diese Option ist jedoch mehr als unwahrscheinlich, da eine Kopplung gesetzlich nur dann möglich ist, wenn der Termin für die Nachwahl bis Mitte Dezember steht. Damit ist aktuell nicht zu rechnen.

4.) Der losgelöste Volksentscheidstermin muss bis Ende März 2023 stattfinden, also spätestens sechs Wochen nach der Wiederholungswahl. Neben den doppelten Kosten kommen hier massive organisatorische und logistische Belastungen auf die Bezirke zu. So müssen auch Wahlhelfende erneut mobilisiert werden. Hier würden massive Doppelbelastungen auf die Bezirke zukommen.

5.) Die Kopplung von Volksentscheiden und Wahlterminen hat in der Vergangenheit zuverlässig funktioniert. 2017 wurde parallel zur Bundestagswahl über die Offenhaltung des Flughafens Tegel, 2014 am Tag der Europawahlen gegen die Bebauung des Tempelhofer Felds abgestimmt.  Der Fokus auf das Beliner Wahlchaos 2021, das viele Gründe hatte, darf den Blick auf Volksentscheide, die am Wahltag stattfanden und reibungslos über die Bühne gingen, nicht versperren.

+++Hintergrund+++

Der Volksentscheid und die Wahlwiederholung sollten  zusammengelegt werden. Alle Hintergrund Infos dazu hier: https://bb.mehr-demokratie.de/presse/pm-ganzer-text/fachverband-fordert-berliner-nachwahl-und-volksentscheid-zusammenlagen

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07

Anselm Renn

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