Anlässlich der Entscheidung des Kreistages Uckermark, der das Bürgerbegehren gegen die geplante Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete für unzulässig erklärt, fordert der Fachverband Mehr Demokratie, die Zulässigkeit von Bürgerbegehren bereits vor der Unterschriftensammlung verbindlich zu prüfen.
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